Die Mitschuld ist erwiesen
Zum Interview „Einfach, klar und überzeugt“ vom 15. Juli:
„Zum Interview mit Erzbischof Georg Gänswein, in dem er – gefragt nach den Vorwürfen gegen Joseph Ratzinger im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs – erneut verharmlosend von einem ,redaktionellen Fehler‘ sprach, muss auf das Urteil des Traunsteiner Landgerichts verwiesen werden. Am 20. Juni 2024 stellte die Richterin in ihrem Urteil in der Sache ,Perr gegen Pfarrer Peter H.‘ für Papst Benedikt XVI. eine Mitschuld fest. Gegen dieses Urteil wurde von keiner Seite Widerspruch eingelegt und Ratzingers...