Neuötting. Um auch über den Herbst hinaus Gäste vor seinem Lokal bewirten zu können, hat ein Neuöttinger Gastronom zwei Anträge bei der Stadtverwaltung gestellt. Während der zuständige Bauausschuss grundsätzlich damit einverstanden ist, dass der Restaurantbetreiber das ganze Jahr über eine Außenbewirtschaftung unterhält, untersagt das Gremium die hierfür beantragten Pavillons oder Zelte.
Mit einem Pavillondach über dem Kopf und einer Decke über den Schultern lässt es sich auch an kühleren Tagen im Außenbereich eines Lokals aushalten. Einen solchen Pavillon hatte der Gastronom am...