Burgkirchen
Gemeinde Burgkirchen begrüßt Geothermie-Pläne der InfraServ

InfraServ Gendorf hat Erlaubnis zur Aufsuchung beantragt – Trinkwasserschutz bei Bohrung beachten

08.03.2023 | Stand 25.10.2023, 11:11 Uhr

Der Blick von Süden – von der österreichischen Grenze aus – auf das Erlaubnisfeld, auf dem die InfraServ Gendorf nach heißen Tiefenwasser für die Nutzung von Fernwärme zu gewerblichen Zwecken suchen will. Das Erlaubnisfeld ist knapp 5000 Hektar groß und erstreckt sich über einen großen Teil des Gemeindegebiets von Burgkirchen (Ort Burgkirchen hinten, links) und reicht bis nach Emmerting, Mehring und Burghausen. Wo genau auf diesem Gebiet der Geothermie-Bohrplatz sein wird ist noch offen. −Foto: Süß

Man könne sich das so ähnlich vorstellen wie im Westernfilm, wo die Goldsucher ihre Claims abstecken, sagte Bürgermeister Johann Krichenbauer: Die InfraServ Gendorf hat Anfang Februar einen bergrechtlichen Antrag zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken gestellt (der Anzeiger berichtete), und in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend hat sich der Bauausschuss des Gemeinderats Burgkirchen mit diesem Antrag befasst. Anders als im Western, wo der Claim oft nur einige Meter eines Bachlaufs umfasst, ist das Erlaubnisfeld, das die InfraServ beantragt hat, rund 4980 Hektar groß, erstreckt sich teilweise über die Gebiete von Burgkirchen, Burghausen, Mehring und Emmerting. Und anders als im Western heißt der begehrte Rohstoff in dem Fall nicht Gold, sondern heißes Tiefenwasser – oder vielmehr thermische Energie, die darin gespeichert ist.

Erlaubnisfeld schützt im Bergrecht vor Konkurrenz

Bei einem Erlaubnisfeld werde im Bergrecht dem Antragsteller auf einen Zeitraum von fünf Jahren exklusiv das Recht erteilt, auf einem bestimmten Gebiet nach einem Bodenschatz zu suchen, erklärte Krichenbauer weiter: Für die Suche müsse dieser nämlich viel Geld in die Hand nehmen, bevor er den Bodenschatz überhaupt abbauen könne, und so sei er davor geschützt, dass ein Konkurrent ihm in dieser Phase in die Quere komme. Eine solche bergrechtliche Erlaubnis werde auf fünf Jahre erteilt, verpflichte den Antragsteller aber auch, innerhalb dieser fünf Jahre tätig zu werden, weil sie sonst verfalle.

Die InfraServ hat den Antrag für die bergrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde, dem Bergamt Süd, eingereicht, erläuterte der Bürgermeister weiter. Bevor das Bergamt über solche Anträge entscheide, hätten grundsätzlich die Landratsämter noch Gelegenheit zur Stellungnahme. Die betroffenen Kommunen erhielten solche Anträge auf eine bergrechtliche Erlaubnis in erster Linie zur Kenntnisnahme, könnten aber auch dazu Position beziehen. Diese Möglichkeit wolle die Gemeinde Burgkirchen nutzen, da auf ihrem Gebiet innerhalb des Erlaubnisfeldes zahlreiche öffentliche Interessen, Schutz- und Rechtsgüter berührt seien, so Krichenbauer.

Die Gemeinde Burgkirchen sieht das Vorranggebiet für den Hochwasserschutz betroffen, außerdem das landschaftliche Vorbehaltsgebiet, städtebauliche Satzungen und Bebauungspläne, die Entwicklungsambitionen der Gemeinde Burgkirchen zwischen der Oberen Terrasse und Thalhausen, Bau- und Bodendenkmäler sowie Biotope und Ökoflächen. Ebenfalls betroffen und besonders wichtig seien die Trinkwasserschutzgebiete im Öttinger Forst und in Raitenhaslach.

Doch keiner dieser Belange sei von so großer Tragweite, dass er das Geothermieprojekt im gesamten Erlaubnisfeld ausschließe. Die Gemeinde Burgkirchen begrüße das Vorhaben der InfraServ zur Nutzung der Geothermie und stimme der Aufsuchung auf ihrem Gebiet zu, wenn bei der Wahl des Bohrplatzes diese Interessen und Belange sichergestellt seien, sagte Bürgermeister Krichenbauer. Dem pflichtete der Bauausschuss mit einem einstimmigen Beschluss bei. Noch steht nicht fest, wo genau sich der Bohrplatz für die Tiefenbohrung befinden wird, informierte der Bürgermeister. Sollte die Quelle günstig liegen und ergiebig genug sein, so habe die Gemeinde Burgkirchen grundsätzlich auch Interesse daran, an eine mögliche Wärmezentrale angeschlossen zu werden.

Geothermie gilt als grundlastfähig

Wie Krichenbauer erläuterte, sind innerhalb des Erlaubnisfeldes geothermische Vorkommen zu erwarten. Man rechne mit Temperaturen von etwa 100 Grad Celsius und mit Förderraten von bis zu 100 Litern pro Sekunde. Er verwies dazu auch auf zahlreiche Geothermieprojekte in der Umgebung von Burgkirchen. So wird etwa derzeit bei der Waldbühne, direkt an der Halsbacher Gemeindegrenze zu Burgkirchen, nach heißem Tiefenwasser gebohrt. „Geothermische Vorkommen sind nicht vorhanden, wenn es schöne, ebenmäßige Gesteinsschichten gibt“, informierte der Bürgermeister. „Im Prinzip versucht man, unterirdische Flüsse und Seen, die sich bei Gesteinsverwerfungen gebildet haben, anzuzapfen.“

Im beantragten Erlaubnisfeld sei mit Thermalwasser in einer Tiefe von 2000 bis 4000 Metern zu rechnen, so Krichenbauer. Eine Geothermiebohrung bestehe grundsätzlich aus einer Doublette aus einer Förderbohrung und einer Verpressbohrung (Reinjektionsbohrung). Das heiße Wasser werde an die Oberfläche gefördert, durchlaufe dort einen Wärmetausch, bei dem ihm die Energie entzogen werde, und werde danach gleich wieder in den Untergrund gepresst. Geothermie werde derzeit als grundlastfähige erneuerbare Energie angesehen. Die InfraServ plane eine geothermische Wärmeversorgung des Chemieparks und die Nutzung von Prozesswärme durch Temperaturanhebung mit Hochleistungswärmepumpen bis 200 Grad Celsius. Zusammen mit dem geplanten Biomasseheizwerk werde die Geothermie laut Erwartung der InfraServ-Geschäftsleitung die CO2-Emmissionen des Chemieparks um 55 Prozent reduzieren. „Das ist wieder ein Mosaikstein mehr bei der Energieversorgung“, sagte Krichenbauer.

Auch FW-Fraktionssprecher Dieter Wüst begrüßte die Geothermiepläne als einen „weiteren Schritt in die richtige Richtung“ und CSU-Fraktionssprecher Martin Knöbl lobte die „enorme Anstrengung hin zu CO2-Neutralität“ des Chemieparks. „Das sollten wir unterstützen.“

− smi