Einheitliche Regelung beschlossen

Ausdehnung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Lessingstraße

15.08.2024 | Stand 15.08.2024, 1:07 Uhr |

Burgkirchen. Auf der Oberen Terrasse von Burgkirchen soll in der Lessingstraße ab Beginn der Wohnbebauung beim Anwesen Lessingstraße 7 ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Dafür haben sich die Gemeinderäte im Ferienausschuss kürzlich ausgesprochen.

In der Lessingstraße gilt derzeit folgende Verkehrsregelung: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von der Staatsstraße 2107 bis einschließlich Metallbaubetrieb. Tempo-30-Zone von Anwesen Lessingstraße 7 bis Lessingstraße 25. Verkehrsberuhigter Bereich ab Lessingstraße 27.

In der Lessingstraße beginnt beim Anwesen Lessingstraße 7...

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