Burghausen. Einige Bürger in Moosbrunn und im Bereich der Brändströmstraße können fortan ein Stockwerk auf ihre Häuser obendrauf setzen. Das haben Bauausschuss und Stadtrat in ihren Oktober-Sitzungen jeweils einstimmig beschlossen. In diesen Bereichen gelten die Bebauungspläne Nr. 42 bzw. Nr. 9. Beide haben schon einige Jahre auf dem Buckel und sind in ihren Regelungen veraltet. Jener für Moosbrunn stammt vom 29. April 1969, der für die Brändströmstraße vom 10. April 1974. Damit das Wohnen dort zeitgemäßer wird, wird im nördlichen Bereich von Moosbrunn nun die Anzahl der zulässigen...