Töging. Auf dem Grundstück Erhartinger Straße 23 soll ein Carport errichtet werden. Davon haben die Mitglieder des Bauausschusses am Mittwoch erfahren. Das Vorhaben stimmt, wie es hieß, nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 überein, der Carport soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden, was bei „untergeordneten Gebäude“ aber statthaft sei. Deswegen müsse in diesem Fall keine „Isolierte Befreiung“ beantragt werden. Die Stadträte nahmen diese Ausführungen zur Kenntnis.
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