Burgkirchen/Alz
Zustimmung für erstes Tiny House in der Gemeinde Burgkirchen

Der Luxus-Wohnwagen soll als Ferienwohnung auf einem Bauernhof dienen

19.01.2022 | Stand 22.09.2023, 1:19 Uhr

So sieht das Tiny House aus, das Hubert Hochreiter auf seinem landwirtschaftlich privilegierten Anwesen in Dorfen aufstellen möchte. Dieses Foto stammt vom Hersteller, der die große Nachfrage nur noch mit Mühe bedienen kann. −Foto: A. Borghorst

Zum ersten Mal ist in der Gemeinde Burgkirchen/Alz ein Antrag auf ein Tiny House gestellt worden. Der erste Burgkirchner, der diesem neuen Trend folgt, ist Hubert Hochreiter aus Dorfen.

Der Vollerwerbslandwirt Hubert Hochreiter möchte sich mit dem Angebot "Urlaub auf dem Bauernhof" ein zweites Standbein schaffen. Die Nachfrage dafür sei vorhanden. Das Tiny House möchte er im nächsten Jahr auf einer Streuobstwiese seines Anwesens aufstellen. In diesem Jahr wird es wegen der langen Lieferzeit nicht mehr klappen. Hochreiter erklärt, was man sich unter einem Tiny House vorstellen muss: "Das ist ein luxuriöser Wohnwagen oder Bauwagen aus Holz, an den man bei Bedarf noch eine Veranda mit Treppe anbauen kann. Bei voll ausgenutzter Raumkapazität bedeckt der Wohnwagen etwa 20 Quadratmeter."

Das Bauamt Burgkirchen erläuterte den im Bauausschuss vertretenen Gemeinderäten die bauplanungsrechtliche Lage. Demnach liegt das Grundstück im innerhalb des Flächennutzungsplans als landwirtschaftliche Fläche deklarierten Außenbereich. Dort sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, wenn das Projekt einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese Kriterien sind alle erfüllt. Als Haupterwerbslandwirt ist Hubert Hochreiter privilegiert.

Die ausreichende Erschließung ist laut Bauverwaltung gesichert oder kann im Rahmen des Bauverfahrens ausreichend gesichert werden.

Nach diesen Erläuterungen beschloss der Bauausschuss gegen eine Stimme, dem Antrag von Hubert Hochreiter auf Erteilung eines Vorbescheids für die Aufstellung eines Tiny House auf der Flurnummer 108 der Gemarkung Dorfen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

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