Burgkirchen/Alz
Haushalt nimmt um 53 Prozent zu

Gemeinderat verabschiedet rekordverdächtiges Zahlenwerk – Von einem Euro Gewerbesteuer bleiben 46 Cent in Burgkirchen

26.02.2021 | Stand 21.09.2023, 21:37 Uhr

Einen Pumptrack wie diesen in Tübingen könnte es schon bald auch in Burgkirchen neben der Skateranlage geben. Jedenfalls steht solch ein Fahrradparcours im Investitionsprogramm des Bauamts Burgkirchen, das von den Gemeinderäten bewilligt wurde. −Foto: imago

Der Gemeinderat Burgkirchen/Alz hat in dieser Woche den Haushalt 2021 einstimmig genehmigt. Man darf davon ausgehen, dass es in der Geschichte der Gemeinde Burgkirchen/Alz noch nie ein derart hohes Haushaltsvolumen gab wie in diesem Jahr mit 72,2 Millionen Euro. Das hängt damit zusammen, dass eine Reihe von Pflichtprojekten im ungefähr gleichen Zeitraum erforderlich wird.

Der Verwaltungshaushalt wird mit 42,1 Millionen Euro und der Vermögenshaushalt mit 30,11 Millionen Euro geplant. Insgesamt ergibt das 72,22 Millionen Euro. Obschon der Nachtragshaushalt 2020 ein sehr hohes Volumen hatte, ergeben sich nun nochmals beachtliche Steigerungsraten: Der Verwaltungshaushalt nimmt im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent und der Vermögenshaushalt sogar um 105 Prozent zu! Der Gesamthaushalt steigert sich im Vergleich zum Jahr 2020 um 53 Prozent.

Bekanntlich hängt das Wohl und Wehe der Industriegemeinde von der Einnahme aus der Gewerbesteuer ab. Ein Blick in die Vergangenheit macht klar, dass die Gewerbesteuer in Burgkirchen/Alz stark schwankt. Schon der Normalbereich – ohne katastrophale Ausreißer wie im Jahr 2009 – erstreckt sich über die Bandbreite von sechs bis zehn Millionen Euro. Im Haushaltsplan für dieses Jahr sind 8,5 Millionen Euro an Gewerbesteuer angesetzt.

Hier einige wissenswerte Einzelheiten des Zahlenwerks: Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage und der Kreisumlage verbleiben von einem Euro Gewerbesteuer nur 46 Cent im Gemeindesäckel. Seit 2016 wird übrigens die Steuerkraftzahl aufgrund einer Gesetzesänderung durch einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Nivellierungshebesatz berechnet. Diese Änderung bedeutet eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,0097 Euro je eingenommenen Gewerbesteuer-Euro – ohne mehr Einnahmen.

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