Burgkirchen/Alz
Grüngut-Entsorgung langfristig gesichert

Kommunen verlängern Pachtvertrag für die Kompostieranlage in Burgkirchen

03.01.2020 | Stand 21.09.2023, 21:48 Uhr

Die Kompostieranlage in Forsthof (Bild) ist in der Gemeinde Burgkirchen eine Möglichkeit zur legalen Entsorgung von Grüngut aus Gärten. Eine Entsorgung im Wald stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. −Foto: Gerlitz

Die Kompostieranlage in Forsthof wird auch in Zukunft bestehen. Denn der Betreibervertrag wurde verlängert.

Zwar behandelte der Gemeinderat Burgkirchen/Alz das Thema Kompostieranlage in nichtöffentlicher Sitzung (wie bei Vertragsangelegenheiten üblich), doch später gab Bürgermeister Johann Krichenbauer dazu auf Nachfrage der Heimatzeitung Fakten öffentlich bekannt.

Demnach lief der Vertrag, der zwischen der Stadt Burghausen und der Gemeinde Burgkirchen/Alz sowie der Kompost Burgkirchen GmbH & Co. KG seit 13. Dezember 2010 bestand, zum 31. Dezember 2020 aus. Doch alle Beteiligten waren willens, den Betreibervertrag wiederum um zehn Jahre zu verlängern. Der neue Vertrag mit den bisherigen Betreibern läuft also bis Ende 2030.

Wie Bürgermeister Krichenbauer mitteilte, hat der Gemeinderat Burgkirchen in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, den Betreibervertrag für die Kompostieranlage bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern.

Die Kompostieranlage in Forsthof, im Westen der Eisenbahnstrecke Mühldorf-Burghausen und südlich der Kreisstraße 25, besteht seit drei Jahrzehnten. Eigentümer der Kompostieranlage sind die Kommunen Burgkirchen/Alz und Burghausen. Die Kommunen betreiben die Anlage aber nicht selbst, sondern haben sie verpachtet. Die Kompostieranlage hat derzeit Winterpause und vom Inhaber der Pächterfirma Kompost Burgkirchen GmbH & Co. KG war auf Anfrage keine Stellungnahme zu erhalten.

Die legale Entsorgung von Grüngut aus Gärten muss laut Bauamt Burgkirchen/Alz über die Kompostieranlage in Forsthof oder andere Sammelstellen erfolgen, wenn das Grüngut nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden kann. Eine Entsorgung im Wald stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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