Feichten/Alz
Bürgerbegehren gegen Ortsplanung erfolgreich

Damit sind die Weichen in Richtung Bürgerentscheid gestellt – Großes Gebäude in der Dorfmitte missfällt

27.12.2021 | Stand 21.09.2023, 0:48 Uhr

Überreichung der Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren "Neue Dorfmitte" mit Carola Anger (von links), Johann Sterflinger, Bürgermeister Hans Vordermaier und Brigitte Kuch. −Foto: Limmer

Eine Entscheidung mit Bürgerbeteiligung – ein Bürgerentscheid – steht den Feichtnern ins Haus. Johann Sterflinger, Carola Anger und Brigitte Kuch haben vor Kurzem in der Gemeindekanzlei Feichten/Alz eine Unterschriftenliste überreicht.

Nach einer Befragung und Unterschriftensammlung stimmten 495 Feichtner dieser Frage zu: "Sind Sie dafür, dass die für uns überdimensionierten Planungen zu Bebauungsplan Nummer 10 ‚Neue Dorfmitte‘ entsprechend dem 2018 vorgestellten Plan angepasst werden und dadurch der Dorfcharakter erhalten bleiben soll?" Johann Sterflinger, der Sprecher der Initiatiorengruppe des Bürgerbegehrens, freut sich: "Das sind weit mehr als die zehn Prozent, die nötig gewesen wären."

Die Gemeinde Feichten/Alz beabsichtigt, auf dem Gelände, auf dem derzeit noch das Gebäude der Raiffeisenbank steht, einen großen, dreiteiligen Gebäudekomplex mit Dorfladen und Café, Büro- und Praxisräumen, Apotheke, Gemeindekanzlei, Wohnungen, kleinem Park und Tiefgarage zu errichten.

Das ist den Initiatoren des Bürgerbegehrens zu überdimensioniert. Johann Sterflinger und seine Mitstreiter sehen keinen Bedarf für 20 zusätzliche Wohnungen im Ortskern. "Im Neubaugebiet Mankham I und II entstehen derzeit 80 Wohnungen. Das braucht in Feichten kein Mensch", gibt Sterflinger zu bedenken. Büroflächen in der Ortsmitte stellen seiner Ansicht nach keinen Mehrwert für Feichten dar. "Büros müssen nicht in der Ortsmitte sein. Die kann man auch woanders hinbauen." Weitere gemeindliche Räumlichkeiten seien unverhältnismäßig im Kosten-Nutzen-Vergleich.

Nach der Überreichung der Unterschriftensammlung wird das Bürgerbegehren nun auf seine Rechtmäßigkeit geprüft und in der nächsten Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat vorgestellt. Geht die Zulassung des Bürgerbegehrens in Ordnung, muss innerhalb der nächsten drei Monate eine Bürgerentscheidung stattfinden.

− cl