Burghausen
Landratsamt streicht Maskenpflicht im Freien

01.12.2020 | Stand 21.09.2023, 6:30 Uhr

−Foto: Kleiner

Die Maskenpflicht auf verschiedenen Burghauser Freiflächen ist Geschichte. In einer neuerlichen Allgemeinverfügung verzichtet das Landratsamt auf eine Fortsetzung der Vorgabe für die Salzachstadt. Zuletzt hatte das Münchner Verwaltungsgericht bereits eine zeitliche Anpassung notwendig gemacht.

Seit 1. Dezember gilt die neue Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Umgang mit dem Thema Corona im Landkreis Altötting. Die bisherigen Vorgaben liefen mit Ende November aus. War in diesen noch eine Maskenpflicht für den Burghauser Stadtplatz, die Burg, den Bereich um die Messehalle sowie den Motorikpark enthalten, so fehlen die vier Bereiche in der neuen Verfügung. Seitens des Landratsamtes begründet man die Streichung mit der Abstimmung mit der Stadt Burghausen. So habe diese nicht mehr auf eine Fortsetzung der Regelung bestanden.

Ebenso hinfällig ist die Maskenpflicht seit 1. Dezember in Tüßling, dagegen hat sie in Teilen von Altötting und Neuötting weiterhin Bestand, wenngleich modifiziert.

− ckl