Die in Burghausen (Landkreis Altötting) geltenden Regelungen zur Maskenpflicht im Freien sind zu undifferenziert – zu diesem Entschluss kommt das Münchner Verwaltungsgericht.
Zuvor hatte der AfD-Stadtrat Thomas Schwembauer per Eilantrag eine Klage eingebracht. In der Folge des am Mittwochnachmittag ergangenen Beschlusses will das Landratsamt Altötting jetzt nachbessern.
Ende Oktober und Anfang hatte das Amt verfügt, dass auf mehreren Burghauser Plätzen auch im Freien Masken getragen werden müssen, so am Stadtplatz, auf der Burg, am Motorikpark und rund um die Messehalle. Dagegen war Thomas Schwembauer vor zwei Wochen gerichtlich vorgegangen. Von stark frequentierten Plätzen könne keine Rede sein, argumentierte er in seinem Schriftsatz, sprach zudem von Übergriffigkeit des Staates gegen seine Freiheitsrechte.