Burghausen
Doppelt so viele Besucher dürfen in Hallenbad und Sauna

27.01.2022 | Stand 22.09.2023, 2:51 Uhr

Ab sofort gelten die neuen Regeln, dass doppelt so viele Besucher wie bisher sich in Hallenbad und Sauna aufhalten dürfen. −Foto: Kleiner

Doppelt so viele Gäste wie bisher dürfen in Hallenbad und Sauna – so steht es in den neuen Regelungen, festgehalten in der geänderten 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. 400 können sich ab sofort zeitgleich im Hallenbad vergnügen, 110 einen Gang in die Sauna genießen. "Wir begrüßen diese Anpassung insofern, als dass es in den vergangenen Wochen häufig zu Wartezeiten beim Einlass in Hallenbad und Sauna gekommen ist. Obwohl wir eine aktuelle Anzeige auf der Website haben, wie die Auslastung ist, mussten Badegäste warten. Jedoch bedeutet eine Verdopplung der Besucher auch, dass es voller ist. Das Risiko muss jeder für sich abwägen", sagt Bürgermeister Florian Schneider.

Weiterhin gilt in Hallenbad und Sauna die 2G-Plus-Regelung. Das bedeutet, dass eine Person doppelt geimpft oder genesen sein muss plus einen negativen Schnelltest (24 Stunden gültig) oder PCR-Test (48 Stunden gültig) vorzeigen muss bzw. "geboostert" sein muss. Der Booster gilt ab dem ersten Tag. Ebenfalls als 2G-Plus gilt die Kombination aus doppelter Impfung und genesen. Die Nachweise sind dem Bäderpersonal unaufgefordert vorzuzeigen. "Mein besonderer Dank gilt dem Personal. Alle machen einen hervorragenden Job, setzen Änderungen schnell um und handeln bedacht und freundlich. Ein echter Vorzeigebetrieb unsere Bäder Burghausen", betont das Stadtoberhaupt.

− red