Kastl. Wegen der Kommunalrechtsnovelle 2023 war in der jüngsten Gemeinderatssitzung ein Beschluss zur Rechtsstellung des Bürgermeisters erforderlich. Demnach ist nun vorgesehen, dass die Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 2500 Einwohnern grundsätzlich ehrenamtlich tätig sind. Ab 2501 Einwohnern sind sie berufsmäßig tätig, es sei denn, der Gemeinderat bestimmt, dass sie Ehrenbeamte sein sollen. Der Kastler Bürgermeister ist seit jeher ehrenamtlich tätig. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass dies so bleiben soll.
− gs