Altötting. Wenn städtischerseits notarielle Beurkundungen vorzunehmen sind, dann ist laut Bayerischer Gemeindeordnung der Bürgermeister, also Stephan Antwerpen, gefragt – und in seiner Vertretung 2. Bürgermeisterin Christine Burghart bzw. 3. Bürgermeister Hubert Rothmayer. Zusätzlich kann der Stadtrat noch städtische Bedienstete bevollmächtigen. Zuletzt war das 2021 der Fall, nun, nach personellen Wechseln in der Belegschaft, stand das Thema wieder auf der Tagesordnung. Geschäftsleiterin Nicole Wintersteiger, Stadtentwickler Peter Laske und Christoph Seyffert vom Bauamt wurden per...