Neuötting. Ist das eingereichte Bürgerbegehren „Keine Windräder im Neuöttinger Forst“ zulässig? Darüber entscheidet der Neuöttinger Stadtrat in einer öffentlichen Sondersitzung. Sie findet am Donnerstag, 1. August, im Rathaus (Ludwigstraße 62) statt. Beginn ist um 17 Uhr im Sitzungssaal.
Auf der Tagesordnung steht zunächst der Beschluss gemäß Artikel 18 a Abs. 8 der Gemeindeordnung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Im Anschluss geht es um eine mögliche Festsetzung des Abstimmungstages im Falle eines Bürgerentscheids. Tagesordnungspunkt 3 befasst sich mit der Möglichkeit eines...