Stammham. Der Gemeinderat wollte Gutes tun, wurde aber vom Landratsamt ausgebremst: In der Sitzung am 1. August hatte das Gremium der Erweiterung eines Wohnhauses an der Flurstraße zugestimmt. Dabei wurde auch eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans „Hofschallern Mitte“ erteilt. Sie betraf die Dachform. Nun teilte das Amt mit, dass ein Anbau mit Flachdach nicht genehmigungsfähig sei, weil es sich um kein untergeordnetes Gebäudeteil handle. Sofern die Gemeinde ein Flachdach zulassen wolle, müsse der Bebauungsplan geändert werden. Dabei gehe es auch um die Dachneigung, die...