Altötting
Erster Landkreis in der Region beschließt eigenes Corona-Konzept für Schulen

05.11.2020 | Stand 19.09.2023, 22:08 Uhr

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Individuell können Gesundheitsämter vor Ort über Schutzmaßnahmen an Schulen entscheiden - so hat es der Freistaat beschlossen. Der Landkreis Altötting hat nun den Anfang in der Region gemacht.

Noch stärker als bislang sollen die Gesundheitsämter individuell entscheiden, wann eine Schule coronabedingt schließen muss und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das ist auf dem Schulgipfel am Mittwoch bayernweit entschieden worden. "Abweichungen vom Präsenzunterricht kann das Gesundheitsamt bei schwerwiegendem Infektionsgeschehen an den Schulen anordnen", hatte Kultusminister Prof. Michael Piazolo bei dieser Zusammenkunft bekannt gegeben.

Begründung: Stark steigende Infektionszahlen

Im Landkreis Altötting ist das am Donnerstag in die Tat umgesetzt worden. Es wurden individuelle Regeln für die Schulen definiert. Die erste ist: Nach den Herbstferien und bis Freitag, 27. November, wird der Unterricht für alle Klassen ab der elften Jahrgangsstufe virtuell stattfinden. Begründet wird das mit den stark steigenden Infektionszahlen.

Darüber hinaus müsse klassen- und jahrgangsstufenübergreifender Unterricht und die ganztägige Betreuung auf das unabdingbare Maß reduziert werden. Nicht notwendige, insbesondere klassen- und jahrgangsstufenübergreifende Wahlangebote und Arbeitsgemeinschaften soll es nicht geben.

Auch Kinder mit Schnupfen müssen daheim bleiben

Kranke Schüler, insbesondere Schüler mit Fieber, Husten, Halsschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen darüber hinaus nicht zur Schule kommen. Auch Kinder mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlicher Husten müssen daheimbleiben. Sie dürfen die Schule oder die Kinderbetreuung erst dann wieder besucht werden, wenn sie bei gutem Allgemeinzustand und seit mindestens 72 Stunden symptomfrei sind. "Ein ärztliches Attest bzw. ein negativer Test auf Sars-CoV-2 ist in diesem Fall vor Wiederzulassung zum Unterricht nicht erforderlich", heißt es seitens des Landratsamtes.

− red