Altötting/Dorfen
Demonstranten beleidigt: Landrat zahlt Geldauflage

25.05.2020 | Stand 19.09.2023, 7:10 Uhr

Seiner Empörung ließ Landrat Erwin Schneider freien Lauf und beschimpfte die jungen Männer, die gegen die A94 demonstrierten. Für seine beleidigenden Worte wurde er angezeigt, gegen Zahlung einer nicht näher bezifferten Geldauflage wurde das Verfahren aber eingestellt. −Foto: Kleiner

Das Strafverfahren gegen Landrat Erwin Schneider wegen Beleidigung, das bei der Staatsanwaltschaft in Landshut anhängig war, ist gegen Bezahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Das haben der Landrat und die Justizbehörde am Montag übereinstimmend bestätigt.

Zugrunde liegt der 30. September 2019. Der Großteil der Menschen im Bayerischen Chemiedreieck wird dieses Datum als Freudentag im Gedächtnis behalten. An jenem Montag ist die 30 Kilometer lange Trasse Dorfen der A94 zwischen Heldenstein und Pastetten für den Verkehr freigegeben worden mit der Folge, dass seither die Autobahn zwischen Marktl und München durchgehend vierspurig befahrbar ist. Auch Landrat Erwin Schneider war beim Eröffnungsfestakt am Rastplatz Fürtholz-Nord bei Dorfen dabei.

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Während Verkehrsminister Andreas Scheuer seine Festansprache hielt, traten drei Demonstranten vor das Rednerpult, entrollten ein Transparent und skandierten "Kein Grund zum Feiern". Daraufhin geriet Schneider in Harnisch und attackierte die jungen Männer. Minister Scheuer wollte ihn beruhigen - ohne Erfolg. Schneider beschimpfte die Demonstranten als "Grattler" und "Menschenverächter". Auch die Bezeichnung "Arschlöcher" soll gefallen sein.

Die drei Demonstranten erstatteten Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelte. Nun aber ist das Strafverfahren eingestellt, wie Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch am Montag auf Nachfrage bestätigte. Schneider stimmte der Zahlung einer Geldauflage zu, die dem Vernehmen nach an die Stiftung Opferhilfe geht. Über die Höhe machten weder der Oberstaatsanwalt noch der Landrat Angaben. Strafrechtlich ist mit der Einstellung des Verfahrens die Angelegenheit abgeschlossen. Ob daneben noch zivilrechtliche Ansprüche usw. geltend gemacht werden, entzieht sich der Kenntnis der Staatsanwaltschaft.

− ecs

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