Altötting/Traunstein
300.000 Euro für einen Hundebiss? Gericht muss neu verhandeln

22.02.2022 | Stand 21.09.2023, 6:00 Uhr

Der Streit um einen Hundebiss geht zurück ans Landgericht Traunstein. −Symbolbild: dpa

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat einen Rechtsstreit um 300.000 Euro für einen Hundebiss an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Das Urteil, wonach ein Hundebesitzer-Ehepaar rund 150.000 Euro an eine gebissene Frau zahlen muss, hob das Gericht auf.



"Das Urteil beruht auf einer unterbliebenen Aufklärung des Sachverhalts", hieß es in der Entscheidung des OLG. "Dies stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, zu dessen Beseitigung die Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme erforderlich sein wird, ohne die das Verfahren nicht entscheidungsreif ist."

Trägt Opfer Mitschuld?

Vor allem die Frage, ob die gebissene Frau eine Mitschuld an dem Vorfall trägt, müsse geklärt werden, urteilte das OLG. Der Vorfall geht in das Jahr 2012 zurück. Damals war das Ehepaar mit seinem Hund im oberbayerischen Garching an der Alz (Landkreis Altötting) spazieren, als es zu einer Rangelei mit einem anderen Hund kam. Die Klägerin hielt diesen anderen Hund - nach ihrer Darstellung nach der Auseinandersetzung der Tiere - fest und wurde dann von dem Hund des Ehepaares in die Hand gebissen.

Seither sei sie zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Darum verlangte die gelernte Verkäuferin, die als Reinigungskraft arbeitete, insgesamt rund 300 000 Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und auch künftigen Verdienstausfall. Ihren Angaben zufolge wollte die Gegenpartei die in erster Instanz zugesprochene Summe nicht zahlen. Darum legte auch sie Rechtsmittel ein und zog eine Instanz weiter.

− dpa