Die Abkochanordnung vom 9. Dezember für die Haushalte, die ihr Trinkwasser von den Zentralen Wasserversorgern der Gemeinden Burgkirchen und Kastl (Landkreis Altötting) beziehen, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
„Die Kontrollproben vom 10. Dezember waren nicht zu beanstanden“, teilt ein Sprecher des Landratsamtes Altötting am Donnerstagnachmittag mit.
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Eine Kontamination der untersuchten Trinkwasserproben sei die Ursache für die Keimnachweise gewesen, zu diesem Ergebnis kommt das Gesundheitsamt Altötting, nachdem alle zwischenzeitlich vorliegenden Daten ausgewertet wurden. Diese machte die Abkochanordnung erforderlich.
Umweltkeim statt Intestinale Enterokokken
Bei den in den Proben vom 4. Dezember nachgewiesenen Bakterien handle es sich um einen Umweltkeim (Aerococcus viridans) und nicht – wie im ursprünglichen Befundbericht mitgeteilt – um Intestinale Enterokokken. Das konnte das vom Wasserversorger Burgkirchen mit den Trinkwasseruntersuchungen beauftragte Labor im Nachgang mittels massenspektrometischer Untersuchung nachweisen.
− red
Ein ausführlicher Bericht zu dem Thema folgt.
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