Der Punkt „Kosten Bürgerbegehren Windpark“ stand im Juli schon einmal auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Mehringer Gemeinderatssitzung. Bürgermeister Robert Buchner hatte sich allerdings entschieden, ihn in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben und war daraufhin vom Altöttinger Landratsamt unterrichtet worden, dass das nicht geht.
Er müsse solche Kostenauflistungen öffentlich vorlegen und solle dies bei nächster Gelegenheit tun, hieß es vom Amt. Daher holte der Mehringer Rathauschef das nun in der August-Sitzung nach.
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„Wir wollten nicht irgendetwas verbergen. Uns ging es darum, das Thema nicht noch einmal hochzukochen“, sagte er. Man wollte keinen Unmut aufkommen lassen und vermeiden, dass die einen sagen: „Wow, was das alles gekostet hat“ und die anderen, die ohnehin schon genervt vom Thema seien, schimpfen: „Jetzt sagen sie uns auch noch, was das gekostet hat“, erklärte er.
Geld für Rechtsanwalt, Porto und Broschüren ausgegeben
Buchner informierte die Gemeinderäte und die Zuhörer in der Folge, dass für das Burgerbegehren, das Ende Januar in Mehring abgehalten worden war, insgesamt 15358,57 Euro ausgegeben wurden. 1200 Euro fielen für Broschüren, Plakate und Veranstaltungen an und 9500 Euro für Rechtsanwaltskosten. Man musste sich rechtsanwaltlich vertreten lassen, erinnerte Buchner. Ebenfalls zu den mehr als 15000 Euro gehören 4600 Euro, die für Portogebühren für den Versand von Wahlunterlagen angefallen sind, informierte Buchner weiter. Die Kostenauflistung nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.
Dritter Bürgermeister Rupert Maier (SPD und Umweltbewusste) merkte schließlich an, dass er im Gegenzug vom Landratsamt wissen möchte, warum das Mehringer Gemeindegebiet Windkraft-Vorranggebiet bleibt, während die Gebiete von Emmerting und Kastl nicht als Vorranggebiete eingestuft wurden.
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Trotz negativem Beschluss weiterhin im Vorranggebiet
Zum Hintergrund: Das Wind-an-Land-Gesetz schreibt vor, dass bis 2033 1,8 Prozent der Landesfläche als Windkraft-Vorranggebiete benannt werden müssen. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes, der zur Ausweisung dieser Vorrangflächen verpflichtet ist, hat in seiner Sitzung Ende Juli fünf Vorranggebiete mit einer Fläche von 917 Hektar ausgewiesen. Nicht dabei sind unter anderem die Gemeindegebiete von Kastl und Emmerting. Sie seien aufgrund entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse ausgenommen worden, hieß es. Mehring dagegen bleibt Vorranggebiet, obwohl hier nach dem Bürgerentscheid ebenfalls ein negativer Gemeinderatsbeschluss vorliegt. „Wir haben dieselbe Situation wie Emmerting und Kastl“, betonte Maier. Er forderte den Bürgermeister auf, die Gründe für die Entscheidung beim Landrat in Erfahrung zu bringen.
Auf entsprechende Nachfrage des Anzeigers beim Landratsamt heißt es, dass die Aufforderung Mehrings, das Vorranggebiet im Mehringer Gemeindegebiet nach dem Bürgerentscheid und der Aufhebung des unterstützenden Gemeinderatsbeschlusses zurückzunehmen, nicht berücksichtigt wird und stattdessen der grundsätzlich gefasste Beschluss aufrechterhalten bleibt, da der Beschluss der Gemeinde nicht binden ist.
Landratsamt: Am Status Quo wurde nicht mehr gerüttelt
„Die Regionalplanerische Bewertung kam zum Ergebnis, diese Flächen weiterhin als Vorranggebiet auszuweisen. Die Regionalplanfortschreibung dient der langfristig ausgelegten Sicherung von Flächen, die für Windenergienutzung geeignet sind. Dies erfolgt grundsätzlich unabhängig von Entscheidungen der Grundeigentümer und Vorhabenträger.“
Vom Landratsamt heißt es weiter: „Am 11. Juli 2023 erfolgte die Entscheidung , sich an den vorgeschlagenen Projektflächen der Bayerischen Staatsforsten zu orientieren. Kastl und Emmerting waren daher aufgrund der damals gefassten Gemeinderatsbeschlüsse ausgenommen. Mehring war aufgrund des damals gültigen unterstützenden Gemeinderatsbeschlusses dabei.“ An diesem Status Quo wurde nicht mehr gerüttelt.
Ohnehin nur eine Zwischenlösung
Das Amt weist aber auch darauf hin, dass diese Fortschreibung ohnehin nur als Zwischenlösung zu verstehen sei. „Wie gesagt, handelt es sich bei der 17. Fortschreibung um die Flächen im Altöttinger und Burghauser Forst. Sie wurde vorgezogen, weil hier das Windenergieprojekt schon relativ weit fortgeschritten ist. Der nächste Schritt ist die 16. Fortschreibung, die schließlich das gesamte Gebiet der Region 18 umfasst. Bei dieser Fortschreibung werden dann auch Flächen auf Kastler und Emmertinger Flur in Betracht gezogen.“
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