Schwerbehinderte im Fokus
118 Vertreter aus 72 Firmen und Organisationen tagen in Altötting – Viele rechtliche Fragen

13.11.2024 | Stand 13.11.2024, 16:00 Uhr |

Den symbolischen Spendenscheck in Höhe von 1050 Euro übergaben Christian Braun, Vorstandsmitglied Sparkasse Altötting-Mühldorf (3.v.r.), und Altöttings Bürgermeister Stephan Antwerpen (4.v.r.) an Daniela Thalhammer, Leiterin der Offenen Behindertenarbeit (2.v.r.). Ebenfalls anwesend waren (v.l.) Elisabeth Weiß, Konrad Heuwieser, Michael Schoßböck (vorne), sowie 2. Bürgermeisterin Christine Burghart. − Foto: Jan Ritzer

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stand bei der 24. Fachtagung für die Schwerbehindertenvertretern (SBV) vergangenen Donnerstag im Kultur + Kongress Forum Altötting im Mittelpunkt. Organisiert hatte diese Michael Schoßböck, Behindertenbeauftragter der Stadt Altötting, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Schwerbehinderte in Arbeit.

118 Vertreterinnen und Vertreter von 72 Firmen und Organisationen nahmen an der SBV-Fachtagung teil. Nach den Grußworten der Ehrengäste – stv. Landrat Konrad Heuwieser, Altöttings Bürgermeister Stephan Antwerpen und Christian Braun, Vorstandsmitglied der Sparkasse Altötting-Mühldorf – überreichte Letzterer einen symbolischen Spendenscheck in Höhe von 1050 Euro an die Offene Behindertenarbeit (OBA) Altötting. Die Summe war bei den SBV-Fachtagungen 2023 und 2024 durch freiwillige Spenden der Firmenvertretern zusammengekommen, erklärt Schoßböck im Anzeiger-Gespräch.

Betriebliches Eingliederungsmanagement war Thema



Christoph Meyer, Disability Manager und Arbeitsfähigkeit Coach, referierte anschließend über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Meyer erläuterte die Vorteile eines BEM-Verfahrens und wies darauf hin, dass beide Parteien davon profitieren würden, weil es zu finanzielle Einbußen sowie zur Sicherung des Arbeitsplatzes dienen könne. Aus Arbeitgebersicht könnten die Ausfallzeiten reduziert und das Arbeitsklima verbessert werden.

Elisabeth Borst stellte die von ihr geleitete Beratungsstelle für psychische Gesundheit in Altötting vor, auch bekannt als Sozialpsychiatrische Dienste. Die Beratungsstelle ist kostenfrei und kann von Erwachsenen, die in eine psychisch oder körperlich ausgelöste Notsituation gekommen sind, genutzt werden. Es werden soziale und psychologische Beratungen geleistet und Hilfestellungen bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens gegeben. Borst wies auch auf den Krisendienst Psychiatrie Oberbayern hin, der 24 Stunden unter ✆ 0800/655 3000 erreichbar ist.

Rechtliche Neuerungen, Förderungen und Präventionsverfahren



„Rechtliche Neuerungen, Förderungen, BEM und Präventionsverfahren für behinderte Menschen im Arbeitsleben“ waren Thema des Vortrags von Florian Novak, Leiter des Inklusionsamts der Region Oberbayern am Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Das Inklusionsamt fördert Leistungen zur Erhaltung und Förderung eines Arbeitsplatzes. Diese Gelder werden durch die Ausgleichsabgabe der Betriebe finanziert, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Novak bat die Anwesenden, dass bei betrieblichen Problemen möglichst früh die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebs- bzw. Personalrat sowie das Inklusionsamt eingebunden werden.

Damit auch vor Ort eine schnelle Unterstützung möglich ist, wurden Integrationsfachdienste und Einheitliche Ansprechstellen (EAA) eingerichtet. Letztere haben die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren.

Erhöhung der Ausgleichsabgabe werde am 31. März 2025 fällig



Novak teilte mit, dass einige Firmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, eine Überraschung erleben würden: Denn ab Januar 2024 sei die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe aktiv, die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist für das Anzeigenjahr 2024 und werde am 31. März 2025 fällig.

Die Veranstaltung moderierte Elisabeth Weiß vom Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) Oberbayern-Südost.

− red

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