Ab Neujahr 2022 erhebt die Gemeinde Bayerisch Gmain eine Zweitwohnungssteuer, die zum 1. Juli fällig wird.
In seiner Sitzung am Dienstag vergangener Woche fasste der Gemeinderat den endgültigen Beschluss dazu. Als Maßstab sieht der Satzungsentwurf die jährliche Nettokaltmiete vor. Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerschuldners stehen, wird die ortsübliche Nettokaltmiete angesetzt. Von der Gemeinde wird diese geschätzt, in Anlehnung an Wohnungen mit vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Als Steuersatz schlägt die Verwaltung 20 Prozent der Bemessungsgrundlage vor. Diesen Steuersatz hat vergangene Woche auch der Reichenhaller Stadtrat beschlossen (wir berichteten).