Berchtesgadener Land
Strafe für Kommentar "Ab mit seinem Kopf"

26.01.2022 | Stand 20.09.2023, 1:01 Uhr

1500 Euro Geldstrafe erhielt ein 29-Jähriger wegen seines Hassbeitrags. −Symbolfoto

"Ab mit dem Kopf" soll eine wiederkehrende Forderung in der Neuverfilmung von "Alice im Wunderland" sein. In seinem Freundeskreis sei das inzwischen zum "Running Gag" geworden, erklärte der 29-jährige Handwerker im Laufener Gerichtssaal. Sein entsprechender Kommentar zu einem BR-Beitrag über Söders Coronapolitik sei daher keinesfalls ernst gemeint gewesen, versicherte der Angeklagte. Dennoch hat er wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten 1500 Euro zu zahlen.

Einen Nachrichtenbeitrag vom 10. Oktober 2020 unter dem Titel "Strengere Corona-Regeln für Hotspots in Bayern – Söder informiert" kommentierte der Handwerker mit einem Smiley sowie ausgestrecktem Mittelfinger und den Worten "Ab mit seinem Kopf". Der Strafbefehl verwies ausdrücklich auf den Mord an Dr. Walter Lübcke und die Gefahr, "dass eine solche öffentliche Aufforderung zu drastischen Folgen führen kann".

"Es stimmt so, er gibt’s ja zu", erklärte Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer für seinen Mandanten, weshalb man den Einspruch gegen einen Strafbefehl über 2400 Euro allein auf die Rechtsfolgen beschränken wolle, sprich: auf die Tagessatzhöhe. "Wenn ich gewusst hätte, zu was das führt, hätte ich das nie so kommentiert", versicherte der 29-Jährige, "es ging mir nur darum, deutlich zu machen, dass ich mit den Corona-Maßnahmen, der frühen Sperrstunde und den Einschränkungen bei privaten Feiern nicht einverstanden war."

Der Handwerker ist zweifach vorbestraft. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr kostete ihn 3000 Euro und brachte ihm eine Führerscheinsperre. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis schlug mit 900 Euro zu Buche. Den "Spaß" mochte Staatsanwältin Karin Hahn dem Angeklagten sogar abnehmen, "aber zur Tötung auffordern ist nicht lustig". Sie beantragte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Der Verteidiger sagte, mit den 60 Tagessätzen wie schon im Strafbefehl könne er leben, die Tagessatzhöhe sei aber mit 25 Euro ausreichend. Das Schlusswort des Angeklagten, wonach es ihm "übertrieben" vorkomme, einen mit Smiley garnierten Kommentar als Aufruf zu einer Straftat zu werten, unterband der Verteidiger: "Machen sie jetzt nicht ihre geständige Einlassung kaputt."

Richter Josef Haiker folgte dem Antrag Schwarzers auf 60 Tagessätze zu je 25 Euro, nicht ohne auf eine "vermehrte Hasskriminalität im Netz" hinzuweisen. Dergleichen Aufrufe dürften nicht bagatellisiert werden. Ministerpräsident Dr. Markus Söder macht inzwischen die drastischen Drohungen und grässlichen Zuschriften gegen seine Person öffentlich. "Aus bösen Gedanken werden schnell böse Worte. Und böse Worte können dann irgendwann in böse Taten münden", hatte er kürzlich gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärt. Von mehr als 500 Absendern seien 2021 schwerwiegende Beleidigungen und Hassmails gekommen, wovon ein beträchtlicher Teil angezeigt worden sei. Nicht selten unterfüttert mit argem Antisemitismus.

Der angeklagte Handwerker in Laufen leistete sich darüber hinaus zwei weitere Missgeschicke. Anstatt zum Laufener Amtsgericht war er zunächst nach Traunstein gefahren und daher in der Salzachstadt verspätet eingetroffen. Damit nicht genug fand man bei ihm an der Einlasskontrolle eine kleine Menge Marihuana. In dieser Sache wird vermutlich die Staatsanwaltschaft tätig werden.