Bad Reichenhall
Nachtparkverbot: Stadt geht gegen Wildcamper am Thumsee vor

Nachtparkverbot nach zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung wegen Dreck und Vermüllung

12.08.2020 | Stand 21.09.2023, 6:40 Uhr

Traumhafter Thumsee: Wildcamper führten nun zu Beschwerden und veranlassten die Stadt zum Handeln. −Foto: Hans-Joachim Bittner

Die Stadt Bad Reichenhall (Landkreis Berchtesgadener Land) geht gegen Wildcamper am Thumsee vor: Ab sofort ist der Parkplatz Thumsee West in der Nacht gesperrt.

Die Stadt Bad Reichenhall teilte am Mittwochmittag mit, als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Anordnung erlassen zu haben, dass das Parken am Parkplatz Thumsee West ab sofort nur mehr in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erlaubt ist. Hintergrund dieser Maßnahme sei die zunehmende Belastung der Natur durch Wildcamper, die mittlerweile zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung geführt haben. Die Wildcamper würden sich mit ihren Markisen ausbreiten, putzten ihre Zähne am Ufer und wo sie ihre Notdurft hinterlassen, mag man sich nicht ausmalen.

Oberbürgermeister: "Setzen auf Qualitätstourismus und Respekt"

Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung betont in der Pressemitteilung, dass Gäste in der Alpenstadt natürlich willkommen sind, hierfür aber ausschließlich die dafür vorgesehenen Übernachtungsmöglichkeiten nutzten sollten. "Wir setzen auf Qualitätstourismus und Respekt, das Verhalten einiger Wildcamper geht damit nicht konform. Der Thumsee ist noch dazu ein Landschaftsschutzgebiet, die Hinterlassenschaften der Wildcamper sind daher keinesfalls hinzunehmen", erklärt das Stadtoberhaupt.

Der bei Gästen wie Einheimischen äußerst beliebte Badesee ist ein glasklarer Gebirgssee. Damit dies auch so bleibt, war jetzt ein konkretes Handeln erforderlich. Die neue Regelung wird kontrolliert und festgestellte Verstöße werden auch entschlossen geahndet. Die Stadt Bad Reichenhall hofft nun auf Einsicht und Rücksichtnahme und bittet Urlauber mit Wohnmobil und Camper nur dann anzureisen, wenn sie vorab eine reguläre Übernachtungsmöglichkeit auf ausgewiesenen Camping- oder Stellplätzen reserviert haben.

− red