Laufen
Rohe Gewalt im Jugendknast: Mit Füßen gegen Kopf getreten

Nürnberger einschlägig vorbelastet – Aufschlag ein halbes Jahr

14.04.2020 | Stand 20.09.2023, 4:40 Uhr

Wegen solcher Gewalttaten sitzt der Nürnberger derzeit in der JVA Laufen-Lebenau eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten ab. Mit dieser Tat kamen vor dem Laufener Schöffengericht weitere sechs Monate hinzu. −Symbolfoto

Weil er seinen 19-jährigen mitgefangenen Nürnberger nicht leiden kann, hat ihn der gleichaltrige Nördlinger einen "Hurensohn" genannt. Der so Beleidigte schlug daraufhin mehrfach mit der Faust zu, selbst dann noch, als sein Kontrahent bereits am Boden lag. Wegen solcher Gewalttaten sitzt der Nürnberger derzeit in der JVA Laufen-Lebenau eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten ab. Mit dieser Tat kamen vor dem Laufener Schöffengericht weitere sechs Monate hinzu.

"In einem anderen Film unterwegs", umschrieb Vorsitzender Richter Winfried Köpnick die einschlägigen Vorstrafen des Nürnbergers. Nach einer Reihe von Diebstählen war es zu massiven Körperverletzungen gekommen; darunter ein Fall, wo auf einen am Boden Liegenden mit Füßen getreten wurde – auch gegen den Kopf. "Haben Sie überlegt, was dabei passieren kann?", fragte Köpnick den Angeklagten. "Der kann sterben", räumte der groß gewachsene junge Mann ein.

Dennoch hatte der Nürnberger nach einer 200-tägigen U-Haft eine Bewährungschance zugestanden bekommen. Die wurde widerrufen, weil er sich nicht an die Auflagen und Weisungen hielt und untergetaucht war. Das aktuelle Strafende wäre der 15. Juni 2020 gewesen. Eine Anklage gegen den Beleidiger war eingestellt worden, nachdem ihm ein psychiatrischer Gutachter eine Schizophrenie und damit Schuldunfähigkeit attestiert hatte. "Ich habe ihn als Hurensohn beleidigt, weil ich ihn nicht leiden kann", räumte der Nördlinger ein.

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