Schneizlreuth
Räte beschließen Gebühren für Wanderparkplätze

Wohnmobile dürfen am Jochberg nur noch von sechs bis 22 Uhr stehen

14.05.2021 | Stand 21.09.2023, 0:49 Uhr
Werner Bauregger

Nach einer mehrmonatigen Meinungsbildungsphase hat der Gemeinderat von Schneizlreuth eine "Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf den gemeindlichen Parkplätzen in der Gemeinde Schneizlreuth" beschlossen. Darin sind die Parkgebühren etwa für den Jochbergparkplatz festgelegt. Darüber hinaus können Wohnmobile auf den gemeindlichen Parkflächen nur noch zwischen sechs und 22 Uhr parken.

Bereits in der Januar-Sitzung hatte der Gemeinderat den Pachtvertrag zum "Wanderparkplatz Jochberg" mit den Bayerischen Staatsforsten abgesegnet. Mit der nun beschlossenen Parkgebührenverordnung sollen die Unterhaltskosten gedeckt werden. Außerdem will die Gemeinde dadurch und durch Parkverbotszonen entlang der Jochbergstraße in Zukunft sicherstellen, dass die Rettungswege nicht durch wild parkende Autos verstellt werden.

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