"Ich hätte einfach nicht mehr fahren dürfen." Nicht zuletzt, weil der 52-jährige Reichenhaller als Ausfahrer "auf den Führerschein angewiesen" sei, wie er betonte. Auf den muss er nun insgesamt zwölf Monate verzichten. Hinzu kam am Laufener Amtsgericht eine Geldstrafe von 1750 Euro.
"Es is’ blöd herganga", erklärte der Angeklagte. Noch in der Fußgängerzone der Kurstadt beschäftigt, habe er einen Spezi getroffen, der just in dem Moment aus dem Urlaub im Süden heimgekommen war. Im Kofferraum einen Vorrat an Wein. "Davon haben wir drei Flaschen gesoffen", gestand der 52-Jährige.
Weil er aber sein Fahrzeug nicht in der Fußgängerzone habe stehen lassen wollen oder können, sei er anschließend noch gefahren. War aber bis zur Kontrolle nicht mehr weit gekommen. 1,92 Promille Blutalkoholkonzentration war eine Stunde nach Mitternacht bei dem Mann festgestellt worden. Selbst sein Verteidiger, Rechtsanwalt Clemens Pettinger, räumte ein: "Die Menge war erheblich."