Berchtesgadener Land
Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zu sogenannten "Spaziergängen"

14.01.2022 | Stand 21.09.2023, 0:08 Uhr

Keine spontanen Corona-Spaziergänge mehr im Berchtesgadener Land. −Symbolbild: dpa

Auch das Landratsamt Berchtesgadener Land hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die spontane "Spaziergänge" im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen untersagt.



Aufgrund der stetig zunehmenden Zahl an unangemeldeten
Versammlungen in Form von sogenannten "Spaziergängen", die mittlerweile in einer Vielzahl an Kommunen im Landkreis stattfinden, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land als Versammlungsbehörde am Freitag entschieden, derartige Versammlungen zu untersagen.

Dies war das Ergebnis einer engen Abstimmung zwischen dem Landratsamt mit den jeweiligen Polizeiinspektionen und Ordnungsämtern der Kommunen. Durch den Erlass der Allgemeinverfügung sind
derartige Versammlungen ausschließlich ortsfest zulässig.

Anmeldung erforderlich

"Das Versammlungsrecht stellt eines der höchsten Grundrechte im Grundgesetz dar. Dennoch ist es für alle Beteiligten erforderlich, die Versammlungen ordentlich vorzubereiten und in geeignete Bahnen zu lenken. Hierfür ist eine Anmeldung beim Landratsamt mindestens 48
Stunden vor Beginn der Versammlung zwingend erforderlich, damit sich die Behörden ordnungsgemäß vorbereiten können und die Polizei auch für den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmer sorgen kann", so Landrat Bernhard Kern.

Gefängnis oder Geldstrafe

Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 15.01.2022 in Kraft und ist im Gleichklang mit der 15. BayIfSMV vorerst befristet bis zum 9. Februar 2022. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar und können nach Art. 20, 21 BayVersG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro bestraft werden.

− pnp/lai