Bad Reichenhall
Iraner mit drei Kilogramm Marihuana erwischt

04.08.2021 | Stand 21.09.2023, 1:45 Uhr

−Symbolbild

Beide Iraner leben in Österreich, beide arbeiten in der Gastronomie. Und beide saßen in dem Skoda mit Wiener Kennzeichen, den die Bundespolizei am Abend des 9. Dezember 2020 auf der Bundesstraße am Walserberg kontrollierte. Im Wagen fanden die Beamten knapp drei Kilogramm Marihuana. Nach siebeneinhalb Monaten U-Haft standen der 36-jährige Onkel und sein 29-jähriger Neffe jetzt vor dem Laufener Schöffengericht. Weil der Onkel die Verantwortung auf sich nahm, wandert der Küchenhelfer für drei Jahre hinter Gitter. Der Neffe, den er als Fahrer engagiert hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Er sei spiel- und drogensüchtig, gestand der 36-Jährige, 20000 Euro schulde er der Bank, 17000 Euro "anderen Leuten". Weil er weder Auto noch Führerschein hat, habe er seinen Neffen gebeten, ihn von Tirol nach Wien zu chauffieren. Dieser Neffe räumte ein, dass er gewusst habe, dass sein Onkel dort Drogen kaufen wollte. Bei einem Kaufpreis von 5000 Euro liegt der Straßenverkaufspreis bei rund 30 000 Euro. Zu den Hintermännern in Wien machte der Onkel keine Angaben, fürchtet er doch Repressalien.

Das Marihuana in sechs Plastiktüten fanden die Beamten in einem Reisekoffer. "Nicht versteckt und nicht verbaut", wie Rechtsanwalt Dr. Markus Frank betonte. Gegenüber der Bundespolizei soll der Onkel erklärt haben, er wollte erwischt werden, um aus diesem Teufelskreis herauszukommen. "Ich fühle mich gut", sagte er nach dieser langen U-Haft, "kein Spiel und keine Drogen." Weniger zufrieden äußerte sich sein Neffe: "Die Haft ist schwer." Der Kellner hat in Österreich einen unbefristeten Aufenthaltstitel, nachdem er mit Visum per Flugzeug eingereist und hier zum Christentum konvertiert war, so dass eine Rückführung nicht mehr möglich ist. Der Aufenthalt des Onkels ist befristet. Er lebt seit 2006 in Österreich, seine Frau ist nach wie vor im Iran.

Rechtsanwalt Jürgen Pirkenseer erachtete eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Onkel als ausreichend, nachdem Staatsanwalt Thomas Langwieder drei Monate mehr beantragt hatte. Trotz des 47-fachen einer "nicht geringen Menge" wollte Markus Frank bei dem 29-Jährigen von einem minderschweren Fall ausgehen. Das Schöffengericht folgte den Anträgen der Verteidiger. Die Bewährung für den Neffen beträgt drei Jahre. Beide nahmen das Urteil an. Überraschend für den Neffen klickten nach der Verhandlung erneut die Handschellen. Die Beamten brachten ihn direkt an die Freilassinger Saalbrücke, wo er abgeschoben wurde.

− höf