Teisendorf
Hotel Gut Edermann wird ausgebaut

Nachversiegelung bleibt Thema im Bau- und Umweltausschuss – Dachterrassen in Planung

24.11.2021 | Stand 21.09.2023, 22:48 Uhr
Monika Konnert

Am Hotel Gut Edermann soll neben den thermischen Sanierungsmaßnahmen das Dachgeschoß ausgebaut werden. −Foto: Monika Konnert

Die Erweiterung bestehender Gebäude bleibt für Hausbesitzer eine wichtige Möglichkeit zur Schaffung von neuem Wohnraum. Das zeigen auch die im Bau- und Umweltausschuss am Montag behandelten Anträge. Bei ihren Entscheidungen legten die Ausschussmitglieder besonderen Wert auf den Aspekt der Nachverdichtung.

So beabsichtigt ein Antragsteller aus Hörafing einen Anbau an seinem Anwesen. Entstehen soll ein weiterer Wohnraum, auf den eine Dachterrasse aufgesetzt wird. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich, die Abstandsflächen werden eingehalten. Da sich das Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist, spricht planungsrechtlich nichts gegen das Vorhaben. Die Gemeinderäte stellten das gemeindliche Einvernehmen her.

Traufhöhe muss angepasst werden

Bei einer Bauvoranfrage eines Grundstückeigentümers im Baugebiet Oberwurzen I in Neukirchen ging es um die Aufstockung und Erweiterung eines Wohnhauses. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Traufhöhe. Diese ist im Plan mit maximal 6,50 Meter festgesetzt. Die Traufhöhe des Vorhabens ist mit sieben Metern geplant. Durch die Anhebung soll ein zweites Vollgeschoß entstehen und das Dachgeschoß ausbaubar werden. Marianna Baumgartner, stellvertretende Bauamtsleiterin wies darauf hin, dass durch die Veränderung der Traufhöhe die Grundzüge der Planung berührt werden. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass hier neuer Wohnraum geschaffen werden soll, ohne weiteren Boden zu versiegeln. Die Gemeindeverwaltung könnte deshalb im Sinne der Nachverdichtung mitgehen. Dies sahen auch die Ausschussmitglieder so und stellten das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben her.

Auch das Hotel Gut Edermann möchte im Rahmen von thermischen Schutzmaßnahmen das Dachgeschoß ausbauen und dort zwölf Suiten errichten. Durch die Maßnahme ändert sich an der Kubatur des Gebäudes nichts. Verändern würde sich durch den Einbau von Dachgauben nur die Dachansicht. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, der Bau- und Umweltausschuss hat zugestimmt.

Milchviehlaufstall bekommt Auflagen

Auf der Agenda standen auch zwei landwirtschaftliche Vorhaben. Nahe Petting möchte ein Antragsteller eine bestehende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle abbrechen und durch einen Neubau ersetzen. Die Halle ist genehmigungspflichtig, da ihre Fläche 100 Quadratmeter weit übersteigt. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und ist somit privilegiert. Die Bauverwaltung wies darauf hin, dass die Halle angrenzend an das Wasserschutzgebiet Schutzzone II errichtet wird. Die Ausschussmitglieder stimmten zu.

Bereits zum zweiten Mal behandelt wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalls mit automatischem Melksystem und einem Güllekeller in Schödling. Dass die Maßnahme grundsätzlich planungsrechtlich zulässig ist, wurde bereits mit einem positiven Vorbescheid festgestellt. Allerdings ist die Gemeindeverbindungsstraße Schödling in dem Abschnitt, der von der Baumaßnahme betroffen sein wird, noch nicht digital vermessen. Deshalb ist die genaue Einmessung der Lage des Stalls und damit der Abstandsflächen zur Straße noch nicht möglich. Darauf wurde der Antragsteller schon bei mehreren Vorberatungen hingewiesen. Die jetzt geplante Tauschfläche mit 595 Quadratmetern würde den Grundstückstausch und auch weitere Verhandlungen behindern oder sogar nicht mehr ermöglichen. Deshalb hat der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zwar zugestimmt, allerdings mit der Auflage, dass mit dem Bau erst nach erfolgter Vermessung der Grundstücksgrenzen begonnen werden darf. Sollte das Messergebnis die geplante Lage des Milchviehlaufstalls nicht ermöglichen, muss eine Tektur des Lageplans eingereicht werden.