Berchtesgadener Land
Priorisierte Corona-Impfung für Lehrer und Kita-Personal: Das gilt es zu beachten

Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen müssen sich dazu aber neu anmelden

26.02.2021 | Stand 22.09.2023, 1:50 Uhr

Wer mit Kindern arbeitet, zum Beispiel Lehrer, hat ab sofort Vorrang beim Impfen. −Foto: Sabine Zehringer

Kita-Personal und ein Teil der Lehrer wird ab sofort priorisiert geimpft. Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat dazu am Freitag Details bekannt gegeben.

Beschäftige in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen oder Förderschulen haben ab sofort mit hoher Priorität einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Landkreise über das Vorgehen informiert, das Landratsamt Berchtesgadener Land gab diese Informationen in einer Pressemitteilung am Freitag vormittag weiter.

Wichtig: Wer sich aus dieser Gruppe bereits registriert hat, muss sich noch einmal anmelden, um vorrangig geimpft zu werden.

Das Impfangebot richtet sich demnach an Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund- oder Förderschulen einschließlich der mit Förderschulen räumlich verbundenen Kinderbetreuungseinrichtungen tätig sind.

Vom Begriff der Kinderbetreuungseinrichtungen sind auch die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) und der Schülerheime umfasst. Auch private Grund- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke und schulvorbereitende Einrichtungen sind ebenso wie das Verwaltungspersonal und das Personal in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie der Jugendsozialarbeit an Schulen mit adressiert.

Im Berchtesgadener Land können sich diese Personen im Impfzentrum in Ainring impfen lassen. Die Entsendung von mobilen Teams ist nicht vorgesehen. Die Teilnahme an der Impfung ist freiwillig; es handelt sich um ein Angebot des Freistaats Bayern. Die Teilnahme erfolgt im Schulbereich im Rahmen des Dienstes.

Informationen zum Anmeldeverfahren:
Die Impfung erfolgt nach der Anmeldung über BayIMCO (www.impfzentren.bayern):

Die Impfberechtigen registrieren sich hierzu im Terminvereinbarungssystem BayIMCO. Anzukreuzen ist die Rubrik "Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege".

Impfberechtigte nach § 3 Abs. 1 Nr. 6a CoronaImpfV, die sich bereits in BayIMCO angemeldet haben, müssen sich neu anmelden.

Durch die Terminvergabe ist gewährleistet, dass die Impfberechtigten vorrangig einen Impftermin erhalten.

− red