Corona-Krise
Corona-Ausbruch im Berchtesgadener Talkessel - private Treffen als Ursache

Landkreis bietet zusätzliches Testen an

26.02.2021 | Stand 27.02.2021, 6:29 Uhr

In den Talkesselgemeinden des Berchtesgadener Lands am Fuße des Watzmanns kam es zu privaten Treffen. Erneut droht der Landkreis nun zum Hotspot zu werden. −Foto: Archiv RT

Im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land ist aktuell ein dynamisches Infektionsgeschehen zu beobachten, teilte das Landratsamt Berchtesgadener Land am späten Freitagnachmittag mit.

Die Behörde ruft deshalb alle Kreisbürger zur besonderen Vorsicht auf und appelliert, die bekannten Maßnahmen einzuhalten. Zusätzlich wird es am Samstag in Berchtesgaden die Möglichkeit kostenloser Schnelltests geben.

Behörde: "Kontaktpersonen verschweigen ist kein Kavaliersdelikt"

Das Staatliche Gesundheitsamt hat im südlichen Landkreis Cluster identifiziert, die auf private Zusammenkünfte zurückzuführen sind, und bereits alle Schritte zur Unterbrechung der Infektionsketten – wie zum Beispiel die Ermittlung von Kontaktpersonen und Anordnung von Quarantäne – in die Wege geleitet.

Wichtig für eine reibungslose Nachverfolgung des Infektionsgeschehens ist die lückenlose Angabe der Kontaktpersonen. In diesem Zusammenhang weist das Amt auch darauf hin, dass mit SARS-CoV-2 infizierte Personen gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt verpflichtet sind, auf Verlangen der Behörde ihre Kontaktpersonen vollständig mitzuteilen. Die unvollständige oder nicht korrekte Angabe von Kontaktpersonen sei kein Kavaliersdelikt und könne mit einem Bußgeld geahndet werden, so das Landratsamt.

Tests an der Watzmanntherme: freiwillig und kostenlos

Als zusätzliche Maßnahme und als Angebot an die Bevölkerung im Landkreis Berchtesgadener Land hat das Gesundheitsamt zusätzlich zur morgigen Öffnung der Teststraße in Freilassing kurzfristig eine Schnelltestaktion in Berchtesgaden organisiert.

Bürgerinnen und Bürger haben am heutigen Samstag, 27. Februar, von 10 bis 14 Uhr freiwillig und kostenlos die Möglichkeit, am Parkplatz der Watzmanntherme in Berchtesgaden, Bergwerkstraße 54, einen Schnelltest machen zu lassen.

Die Testabstriche werden von Mitarbeitern des Gesundheitsamts mit Unterstützung der BRK Bereitschaft Berchtesgaden und der Wasserwacht Berchtesgaden durchgeführt. Für die Tests ist die Anfahrt mit einem Pkw notwendig. Das Testergebnis steht bereits nach einer Wartezeit von 15 Minuten fest.

Die Testwilligen werden vor Ort vom Ordnungsdienst eingewiesen. Im Falle eines positiven Testergebnisses muss das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden. Positiv getestete Personen werden vor Ort über das weitere Vorgehen informiert und angewiesen, sich in Quarantäne zu begeben.

Hinweis zur Quarantäne: Es gibt Änderungen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am Donnerstag die Vorgaben für die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I (KP1) sowie für die Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektionen im schulischen Umfeld geändert. Folgende Punkte sind neu:
• Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie I: Ein Ende der Quarantäne ist frühestens 14 Tage nach dem letzten Kontakt und mit negativer Testung möglich.
• Hausstandsmitglieder: Die Quarantäne kann frühestens 14 Tage nach Symptombeginn/Abstrichnahme des Primärindexfalls mit negativer Testung beendet werden. Bis zum 20. Tag wird eine Kontaktreduktion empfohlen.
• Indexperson: Ein Ende der Quarantäne ist frühestens nach zehn Tagen möglich, wenn die Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist oder sich die Symptome zumindest nachhaltig gebessert haben.
• Indexperson mit Virusmutation: Ein Ende der Quarantäne ist frühestens nach 14 Tage möglich, wenn die Person 48 Stunden symptomfrei ist oder sich die Symptome zumindest nachhaltig gebessert haben. Zusätzlich muss nach frühestens 14 Tagen eine Testung durchgeführt werden
• Kohortenisolierung für Schüler: Laut der aktuellen Rechtsgrundlage des Freistaates Bayern entfällt die Möglichkeit der Kohortenisolierung für Schülerinnen und Schüler. Die Regelungen für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen der Kategorie I gelten damit unterschiedslos auch für Schüler. Für die Kontaktpersonen-Einstufung ist eine Risikoermittlung durch das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.

− red