Hammerau
Annahütte: Bebauungsplan geht in die nächste Runde

23.05.2020 | Stand 19.09.2023, 23:49 Uhr

Der östliche Bereich des Stahlwerks ist durch Bauzäune abgetrennt. Die Gemeinde stellt gerade den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wertstoffverladehalle mit Gleisanschluss Annahütte" auf. −Foto: Tanja Weichold

Einstimmig traf der Bau- und Umweltausschuss in seiner letzten Sitzung den Abwägungsbeschluss aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wertstoffverladehalle mit Gleisanschluss Annahütte". 25 Stellungnahmen waren eingegangen, darunter keine private. Diskussionsbedarf herrschte zu dem dicken Paket an größtenteils redaktionellen Hinweisen, Textbausteinen und Anregungen nicht. Kaum einer wirkt sich auf den Planentwurf aus.

Chistina Klinger aus der Bauverwaltung trug den Sachverhalt vor. Demnach beschloss der Gemeinderat im Juli vergangenen Jahres die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (wir berichteten). Von Mitte März bis Mitte Apil war die Frist für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Laut Klinger umfasst der Geltungsbereich rund 20400 Quadratmeter Industriegebiet, wovon etwa 12600 Quadratmeter Planungsfläche sind. Der größte Teil davon liegt nordöstlich der Werkshallen. Die Geltungsbereichsgrenze läuft laut Bauverwaltung westlich entlang des Gleisbetts bis zum Lokschuppen. Im Norden begrenzen der Fischerweg, östlich das ehemalige Bachbett und der ehemalige Grüngürtel, im Süden sind die Ausgleichsflächen und im Osten stoßt der Walser Weg an.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land beschreibt die geplante Wertstoffverladehalle des Stahlwerks als Ersatz für das bisherige Abfalllager in der Adjustage 10 für sämtliche Wertstoffe und Produktionsabfälle. Den künftigen Neubau mit Gleisanschluss im nordöstlichen Werksgelände sieht es als eine betriebliche Nebeneinrichtung des Walzwerks. Die Behörde machte laut Stellungnahme eine "Unschärfe" bei der schalltechnischen Untersuchung aus, was die Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung betrifft. Die Bauverwaltung schlug deshalb eine Konkretisierung und eine Fortschreibung der Verfahrensunterlagen vor.

− tw

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