Gabriella Squarra muss morgens nicht erst auf die Deutschlandkarte mit den Inzidenzwerten schauen. Sie merke schon an der Stimmung ihrer Mitarbeiter, ob die Infektionszahlen im Berchtesgadener sinken oder steigen, sagt die Geschäftsführerin der Kur-GmbH.
Zuversichtlich dürfte die Stimmung vielerorts im Landkreis am Freitag gewesen sein, denn da lag der Wert erstmals seit Monaten unter 50. An den Regeln ändert sich damit aber am Wochenende noch nichts. Erst nach fünf Tagen in Folge unter 50 sind Lockerungen möglich. Zum Beispiel würde dann die Testpflicht, etwa für die Außengastronomie und bei Konzerten, entfallen.
Squarra ist froh, dass der Betrieb bei der Kur-GmbH angelaufen ist, dass wieder Gäste im Königlichen Kurgarten das Gymnastikangebot nutzen und Konzerte in der Rotunde oder am Musikpavillon hören können. Aber es sei auch ein Zwiespalt, fügt sie hinzu: Die Vorschriften seien für die Endverbraucher hochkomplex, was immer wieder zu "heißen Diskussionen" führe, etwa beim Einlass zu den Konzerten.
Aktuell gilt für Konzerte noch: Geimpfte dürfen erst am 15. Tag nach der zweiten Dosis ohne Test rein – und nicht ein oder zwei Tage früher, betont Squarra. Genesen ist man erst 28 Tage nach einer Erkrankung, die aber auch nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf, und ein Testergebnis gilt nun mal laut Vorgaben 24 Stunden und nicht 48.