Entscheidung
Zwiesels Bürgermeister Steininger mit sofortiger Wirkung suspendiert

09.04.2021 | Stand 21.09.2023, 6:33 Uhr

Franz Xaver Steininger. −Foto: Archiv

Zwiesels Bürgermeister Franz Xaver Steininger ist mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben worden, das hat die Landesanwaltschaft Bayern am Freitag in einer Presseerklärung bekannt gegeben.

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Seit Oktober 2018 läuft bei der Landesanwaltschaft gegen Steininger ein Disziplinarverfahren. Gegen den kommunalen Wahlbeamten bestünden "hinreichende Verdachtsmomente" im Hinblick auf vier Fälle der Vorteilsannahme sowie 45 Fällen des Bankrotts. Darüber hinaus bestehe der Verdacht, dass er wiederholt gegen Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung verstoßen hat, indem er mehrfach Entscheidungen unter Überschreitung seiner Zuständigkeit ohne Beteiligung des Stadtrates getroffen haben und Beschlüsse des Stadtrates nicht oder nicht fristgerecht vollzogen haben soll.

Daneben soll er Mitwirkungs- und Informationsrechte des Stadtrates und der Rechtsaufsichtsbehörde missachtet haben. "Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt können wegen des besonderen Datenschutzes im Disziplinarverfahren derzeit nicht mitgeteilt werden", heißt es von der Landesanwaltschaft und weiter: "Dem kommunalen Wahlbeamten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Er hat sich bislang zu den Vorwürfen im Disziplinarverfahren nicht geäußert".

Das Bayerische Disziplinargesetz sieht bei kommunalen Wahlbeamten auf Zeit als mögliche Disziplinarmaßnahmen den Verweis, die Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vor. Zudem besteht die Möglichkeit einer vorläufigen Dienstenthebung, wenn entweder im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden oder durch das Verbleiben im Dienst der Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigt wird.Die Landesanwaltschaft Bayern hat Zwiesels Bürgermeister Franz Xaver Steininger (parteilos) mit sofortiger Wirkung vom Amt suspendiert.

− chr