Gesetz zur Stabilisierung der GKV
Zusatzbeitrag bei Gesetzlicher Krankenversicherung soll steigen: So teuer wird es für Sie

19.10.2022 | Stand 19.10.2022, 19:50 Uhr

Der Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll um 0,3 Punkte steigen. −Symbolbild: dpa

Von Christoph Eberle

Die Zusatzbeiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollen im kommenden Jahr nun doch wie ursprünglich angekündigt um 0,3 Punkte steigen. Das entsprechende Gesetz zur Stabilisierung der Kassenfinanzen soll Donnerstag beschlossen werden.



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Der Gesundheitsausschuss billigte das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung nach Angaben des Bundestagspressedienstes am Mittwoch mit der zu erwartenden Anhebung um 0,3 Prozentpunkte. Zwischenzeitlich war davon die Rede gewesen, dass der Beitrag nur um 0,2 Punkte steigen könnte.

Mit dem Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das für 2023 erwartete Defizit von 17 Milliarden Euro gedeckt werden. Lauterbach hatte bei der Vorlage seines Gesetzes im Sommer eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent angekündigt, wodurch sich ein Gesamtbeitrag in Rekordhöhe von 16,2 Prozent des Bruttolohnes ergibt.

Wie viel muss ich künftig mehr zahlen?

Die Mediengruppe Bayern hat für mehrere Gehaltsgruppen durchgerechnet, um wie viel es künftig wohl teurer wird:

- 1500 Euro Bruttomonatsgehalt: 4,50 Euro pro Monat/54 Euro pro Jahr;
- 2500 Euro Bruttomonatsgehalt: 7,50 Euro pro Monat/90 Euro pro Jahr;
- 3500 Euro Bruttomonatsgehalt: 10,50 Euro pro Monat/126 Euro pro Jahr;

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Maximal wird es übrigens um 14,96 Euro pro Monat, also 179,55 Euro pro Jahr teurer - das ist der Fall bei Leuten, die 4987,50 Euro Bruttomonatsgehalt oder mehr verdienen. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze von 59.850 Euro pro Jahr (Wert für 2023) muss für darüberliegende Einkommensanteile kein Krankenkassenbeitrag bezahlt werden.

GKV-Schätzerkreis hatte auch 0,2 Prozent mehr Beitrag für möglich gehalten

In der vergangenen Woche hatte der GKV-Schätzerkreis in seiner Prognose zu erkennen gegeben, dass auch eine Erhöhung des Zusatzbeitrages um lediglich 0,2 Punkte möglich sein könnte. Dass nun doch die Anhebung um 0,3 Punkte ins Gesetz Eingang findet, ergibt sich nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerkes Deutschland aus Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf.

Mit dem neuen Gesetz, das am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung steht, soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds im nächsten Jahr um zwei Milliarden auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren.

Die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen sowie des Gesundheitsfonds sollen als Beitrag zur Finanzierung weiter abgeschmolzen werden. Ferner sind Sparauflagen für Ärzte, Apotheker und die Pharmaindustrie vorgesehen.

Kleine Krankenkassen sollen durch Gesetz geschützt werden

Die Koalition brachte 17 Änderungsanträge ein, mit denen einige Regelungen teils deutlich verändert wurden. So wird das sogenannte Schonvermögen der Krankenkassen auf vier Millionen Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem kleine Krankenkassen nach der Abschmelzung von Rücklagen noch genügend Finanzreserven behalten.

Kritik an dem neuen Gesetz kam von den Linken. „Statt der von SPD und Grünen vor der Wahl versprochenen gerechteren Finanzierung der Krankenversicherung liefert die Ampelkoalition nun einen Rekordbeitrag von 16,2 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler. Dieser verstärke die Belastungen durch Inflation, Energiepreiskrise und Rezession noch. „Doch statt weiterer Belastungen braucht es endlich reale Entlastungen für die Menschen.“

Vogler fügte hinzu: „Weil dieses Durchwursteln der Ampel alles andere als nachhaltig ist, drohen schon 2024 weitere Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen.“

− AFP