Bußgelder
Winterreifenpflicht bei Schnee in Österreich und Tschechien - Diese Strafen drohen

05.11.2022 | Stand 22.09.2023, 3:47 Uhr

Bei Schneeglätte und Matsch darf auch in den Nachbarländern Tschechien und Österreich nur mit Winterreifen gefahren werden. Wer ohne erwischt wird, dem drohen Bußgelder. −Symbolbild: Wolfgang Kumm/dpa

Von Karin Seibold

Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht in Österreich und Tschechien, ähnlich wie in Deutschland, von Anfang November bis 15. April (Österreich) bzw. 31. März (Tschechien) Winterreifenpflicht.



Das gilt in Österreich in Sachen Winterreifen und Bußgelder

Bei Schneematsch, eisigen oder schneebedeckten Fahrbahnen müssen Autofahrer dort Winterreifen oder Schneeketten montiert haben. Wer sich nicht daran hält, kann bestraft werden - und das schlägt zumindest in Österreich unter Umständen empfindlich zu Buche.

Laut ADAC werden im Nachbarland Österreich bis zu 5000 Euro Bußgeld fällig, wenn man seine Bereifung nicht an die Wetterbedingungen auf den Straßen anpasst. „Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, müssen mindestens eine Profiltiefe von 5 mm bei Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart aufweisen, sonst gelten sie nicht als Winterreifen“, klärt der ADAC auf. Außerdem heißt es: „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ gelten als Winterreifen, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen.

Das gilt in Tschechien in Sachen Winterreifen und Bußgelder

Bei Schnee, Matsch, Eis und bei Temperaturen unter 4 Grad Celsius gilt auch in Tschechien von Anfang November bis Ende März eine Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen sind Winterreifen nur auf der Antriebsachse vorgeschrieben. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter bei Autos bis 3,5 Tonnen und 6 Millimeter bei schwereren Fahrzeugen aufweisen.

Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, zahlt 55 bis 92 Euro Bußgeld, rechnet der ADAC vor.

So ist die Lage in Deutschland

Zur Erinnerung: In Deutschland gilt, ähnlich wie in den beiden genannten Nachbarländern, eine sogenannte „situative“ Winterreifenpflicht. Das bedeutet, bei Glatteis, Schneeglätte oder Matsch darf man nur mit Winterreifen fahren. Die Faustformel hier heißt: Von Oktober bis Ostern.

Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.