Kommunalwahlen 2020
Was verdient man als Bürgermeister im Nebenjob

09.03.2020 | Stand 22.09.2023, 1:44 Uhr

Hauptamtliche Bürgermeister erhalten einen Beamtensold, ehrenamtliche eine Entschädigung. −Foto: Berg/dpa

Bei den Kommunalwahlen wird unter anderem über die Bürgermeister entschieden. Neben der Suche nach geeigneten Kandidaten sehen sich Gemeinden im Vorfeld der Wahl noch mit einer anderen Frage konfrontiert: Soll der Rathauschef haupt- oder ehrenamtlich tätig sein? Das muss spätestens 90 Tage vor der Wahl geklärt worden sein.

In Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind Bürgermeister immer hauptamtlich beschäftigt, offiziell als Beamte auf Zeit. Bei kleineren entscheidet der Gemeinderat, ob ein Bürgermeister haupt- oder ehrenamtlich arbeitet. Bei einer Einwohnerzahl zwischen 5000 und 10.000 sind Bürgermeister laut Bayerischer Gemeindeordnung in der Regel haupt-, bei kleineren Gemeinden üblicherweise ehrenamtlich. Meist ist dies eine finanzielle Frage: Da die Kommunen Bürgermeister bezahlen, müssen die Gemeinderäte entscheiden, ob sie sich einen hauptamtlichen Rathauschef leisten können. Der Beamtensold hängt von der Gemeindegröße ab und ist in der Bayerischen Besoldungsordnung festgelegt. So verdienen hauptamtliche Bürgermeister einer Kommune mit weniger als 2000 Einwohnern 4579,86 Euro im Monat. In der höchsten Besoldungsklasse ist Münchens OB Dieter Reiter (SPD): Er verdient 14.183,84 Euro im Monat.

Wer als ehrenamtlicher Bürgermeister arbeitet, erhält keinen Sold. Es wird eine "Entschädigung" bezahlt. Diese ist im Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen festgelegt und bewegt sich zwischen 1245,69 und 5979,17 Euro pro Monat – je nach Größe der Gemeinde. Eine Beschränkung, welche Nebentätigkeiten als ehrenamtlicher Bürgermeister erlaubt sind, gebe es in Bayern nicht, erklärt ein Sprecher des Bayerischen Gemeindetags. Engagement und Mitgliedschaft in Vereinen oder bei der Freiwilligen Feuerwehr seien ebenfalls erlaubt. Eine Ausnahme gibt es: Wer in der evangelischen Kirche als Pfarrer arbeitet, darf gemäß Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Bayern – anders als in anderen Bundesländern – kein politisches Amt ausüben. In der katholischen Kirche braucht es laut einem Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats München eine besondere Genehmigung.

Um zu verhindern, dass das Bürgermeisteramt berufliche und finanzielle Vorteile mit sich bringt, und um den Vorwurf des "Klüngels" grundsätzlich auszuräumen, gibt es strikte Regeln. So dürfen sich Bürgermeister und Gemeinderäte zwar um öffentliche Aufträge bewerben, sind bei der Entscheidungsfindung und Vergabe aber nicht dabei.

− dpa/lby