"Willkürliche Grenzen"
Warum Schuhe systemrelevant sind - und Kleidung nicht

02.04.2021 | Stand 22.09.2023, 2:44 Uhr

Schuhe gelten als systemrelevant - Kleidung nicht. Die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichts zur Öffnung der Schuhläden ruft Freude aber auch Verwunderung unter den Händlern hervor.

"Es kommen immer wieder Leute ins Geschäft. Sie freuen sich, dass sie wieder vor Ort einkaufen dürfen", zeigt sich Heinz Krompaß von Schuhmode Lakota in Passau am frühen Donnerstagnachmittag mit der spontanen Wiedereröffnung zufrieden.

Freude, aber auch Verwunderung über die Gerichtsentscheidung gibt es bei "Ostbayern sieht Schwarz", einer Initiative mehrerer Händler, die sich für Lockerungen gerade im Grenzgebiet stark macht. Mitinitiator Johannes Huber vom Modehaus Garhammer in Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) erklärt: "Wir begrüßen das Urteil, weil es feststellt, dass auch Schuhe zum täglichen Grundbedarf zählen." Die Entscheidung des Gerichts zeige aber, "wie willkürlich diese Grenzen sind". "Natürlich kann man jetzt auch feststellen, dass auch T-Shirts, Hosen oder Outdoorjacken zum alltäglichen Grundbedarf zählen", betont Huber. Und sagt: "Ich hoffe auf ein schnelles Einlenken der Politik und auf schnellstmögliche Öffnungen des Handels."

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