Polizei Simbach
Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz festgestellt

25.10.2021 | Stand 20.09.2023, 23:36 Uhr |

Kirchdorf am Inn. Am Sonntag, 24.10.2021, führten Beamte der Simbacher Grenzpolizei auf der Bundesstraße B12 verstärkte Schleierfahndungskontrollen unter anderem zur Überwachung der Corona-Einreiseregelungen durch. Gegen 15.45 Uhr wurde ein Pkw mit deutscher Zulassung aus Nordrhein-Westfalen einer Kontrolle unterzogen. Hierbei gaben der Fahrer, ein 39-jähriger Rumäne, sowie seine 32-jährige Ehefrau an, dass sie soeben auf der Rückfahrt von einem zweiwöchigen Urlaub in Rumänien sind. Zudem befanden sich die vier Minderjährigen Kinder und der 63-jährige Vater des Fahrers auch noch im Fahrzeug. Nachdem Rumänien seit dem 03.10.2021 als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, wurden sie um Aushändigung der Einreiseanmeldung und eines Impf-, Genesenen-, oder Corona-Testnachweises gebeten. Da sie weder die Einreiseanmeldung noch einen Testnachweis vorzeigen konnten, hatten die Beamten die drei Erwachsenen und den 16-jährigen Sohn als Betroffene einer Ordnungswidrigkeit nach der Corona-Einreise-Verordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz belehrt und vernommen. Nach einer ausführlichen Belehrung hinsichtlich ihrer Pflichten bei Rückreisen nach Deutschland wurde ihnen die Weiterfahrt gestattet. Die Rumänische Familie wird in naher Zukunft einen Bußgeldbescheid in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrags erhalten.

Artikel kommentieren