Verkehrspolizei Traunstein
Verkehrspolizei Traunstein erwischt manipulierte polnische Sattelzugmaschine

11.11.2021 | Stand 19.09.2023, 20:12 Uhr

Altenmarkt. Am Mittwochnachmittag vergangener Woche führte die Verkehrspolizei Traunstein auf der B304 nahe Altenmarkt Schwerverkehrskontrollen durch, in deren Rahmen auch ein polnischer 40-Tonner näher überprüft wurde. So luden die Kontrollbeamten unter anderem die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät herunter und nahmen diese näher in Augenschein. Hierbei stellten sie fest, daß die aufgezeichnete Fahrgeschwindigkeit rund eine halbe Stunde vor Beginn der Polizeikontrolle auf null gefallen war und erst wenige hundert Meter vor der dort durch den Fahrzeugführer bereits wahrnehmbaren Kontrollstelle schlagartig, mit einer Beschleunigung, zu der kein Supersportwagen imstande wäre, wieder auf die tatsächliche Fahrgeschwindigkeit hochschnellte. Obwohl der Fahrzeugführer, ein 28-jähriger österreichischer Staatsbürger, sich dieses Phänomen nicht erklären konnte, wurde aufgrund der erheblichen Verdachtsmomente auf das Vorliegen einer strafbaren Fälschung technischer Aufzeichnungen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein Kontakt aufgenommen, welche eine Sicherstellung der Sattelzugmaschine und deren technische Begutachtung in einer Fachwerkstätte anordnete. Diese Begutachtung führte schließlich zur Bestätigung des polizeilichen Verdachts. In den serienmäßig am Getriebeausgang der Zugmaschine verbauten Geschwindigkeitssensor, aus dessen Signal der Tachograph im Normalfall die aktuelle Fahrgeschwindigkeit errechnet, wurde eine Manipulationselektronik verbaut, welche das zum Tachographen gesendete Signal per Fernsteuerung so verändert, daß dieser auch bei voller Fahrt fälschlicherweise Fahrzeugstillstand dokumentiert. Sinn des Ganzen ist, daß tatsächliche Fahrzeiten als Fahrtunterbrechung aufgezeichnet werden, um so die gesetzlichen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten zu umgehen.

Die manipulierten Baugruppen wurden durch die Werkstatt ausgebaut und von der Polizei sichergestellt. Nach den strafprozessualen Maßnahmen wurde der Fahrer entlassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Vergehens gemäß Paragraph 268 Strafgesetzbuch - Fälschung technischer Aufzeichnungen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bewehrt ist.

Der bereits einschlägig in Erscheinung getretene Unternehmer musste indes eine Sicherheit in fünfstelliger Höhe hinterlegen, um die Sicherstellung seiner Zugmaschine zu beenden und diese per Tieflader an den Firmenstandort verbringen zu dürfen.