Helmpflicht bis Fahrerlaubnis
Unterschiedliche Regeln: Das gilt auf E-Bikes, Pedelecs & Co.

25.07.2020 | Stand 19.09.2023, 6:13 Uhr

Für E-Bike-Fahrer gelten oft andere Regeln als für Fahrer von E-Scootern oder Pedelecs. −Symbolbild: Roland Weihrauch/dpa

Elektrofahrzeuge sind im Trend - nicht nur bei Autos. Immer mehr Menschen legen sich E-Bikes, E-Scooter oder Pedelecs zu. Doch welche Vorschriften müssen Fahrer beachten? Hier ein Überblick.

Im Straßenverkehr gelten teils stark unterschiedliche Regeln zwischen den einzelnen E-Fahrzeugarten. Das fängt schon bei der Helmpflicht an. Das Polizeipräsidium Oberpfalz hat jedoch festgestellt: Nicht jeder kennt die Vorschriften - und Risiken - seines E-Fahrzeugs. Das kann zu schweren Unfällen und Verletzungen führen. Aus diesem Grund hat die Polizei eine Übersicht erstellt, was man mit E-Bikes & Co. im Straßenverkehr darf - und was nicht.

Grundsätzlicher Unterschied

Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs sehen sich sehr ähnlich, werden aber teils als unterschiedliche Fahrzeugarten gewertet. Pedelecs werden den Fahrrädern gleichgestellt, weil sie nicht allein durch den Motor betrieben werden können, sondern der Fahrer immer auch in die Pedale treten muss. E-Bikes gelten als Mofas und dürfen eine maximale Motorleistung von bis zu 25km/h erreichen. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder und dürfen den Fahrer mit einer Motorleistung von bis zu 45km/h unterstützen. Klassische E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeug und dürfen eine Geschwindigkeit von bis zu 20km/h haben. Es gibt daneben aber auch Modelle, die schneller fahren dürfen, die dann als Kraftrad gelten. In diesem Artikel beschränken wir uns die Regeln für E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20km/h.

Ab wann darf ich was fahren?

Auf einem E-Scooter darf man schon mit 14 Jahren herumfahren, auf einem E-Bike ab 15 Jahren. Für ein S-Pedelec muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Für die mit Fahrrädern gleichgestellten Pedelecs gibt es kein Mindestalter.

Fahrerlaubnis

Fahrer von E-Scootern und Pedelecs brauchen keine extra Fahrerlaubnis. E-Bike-Fahrer brauchen mindestens einen Mofa-Führerschein (außer sie sind vor dem 1. April 1965 geboren). Da das S-Pedelec als Kleinkraftrad gilt, ist hier eine Fahrerlaubnisklasse AM nötig.

Brauche ich eine Versicherung?

Für E-Scooter, E-Bikes und S-Pedelecs ist ein Versicherungsschutz erforderlich. Über einen (Kfz-)Versicherer muss man sich dafür eine Versicherungsplakette (bei E-Scootern) oder ein Versicherungskennzeichen (bei E-Bikes und S-Pedelecs) ausstellen lassen und am Fahrzeug anbringen. Pedelecs sind dagegen versicherungsfrei.

Helmpflicht

Grundsätzlich gilt Helmpflicht nur auf E-Bikes und S-Pedelecs. Die Polizei empfiehlt aber dringend, bei allen E-Fahrzeugarten einen Helm zu tragen.

Fahren auf dem Radweg oder auf der Straße?

Es gibt klare Vorschriften, wann man mit welchem Fahrzeug auf einem Radweg unterwegs sein darf oder sogar muss. E-Scooter etwa dürfen laut Polizei ausschließlich auf Radwegen genutzt werden. Nur wenn keiner vorhanden ist, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Absolut verboten für E-Scooter-Fahrer: der Gehweg. In Spielstraßen dürfen E-Scooter allerdings fahren, in Fußgängerzonen aber nur dann, wenn dort ein Schild "E-Scooter frei" montiert ist.

Pedelec-Fahrer müssen grundsätzlich auf ausgewiesenen Radwegen fahren. Mit einem E-Bike darf man innerorts hingegen nur dann auf dem Radweg unterwegs sein, wenn das Schild "E-Bikes frei" angebracht ist. Außerorts müssen E-Bikes allerdings wieder auf beschilderten Radwegen fahren. S-Pedelec-Fahrer müssen hingegen immer die Fahrbahn benutzen. Eine Besonderheit gilt noch in Einbahnstraßen, bei denen die Radwege in die Gegenrichtung freigegeben sind: Diese dürfen nur von Pedelec-Fahrern genutzt werden, da sie als einzige als "fahrradähnlich" gelten.

Promillegrenzen
Je nach rechtlicher Einordnung gelten bei den einzelnen E-Fahrzeugarten unterschiedliche Promillegrenzen. Eine Straftat begeht nach Angaben der Polizei, wer ohne Unfall oder anderweitige Ausfallerscheinungen folgende Promillewerte erreicht:
E-Scooter: 1,1 Promille
Pedelec: 1,6 Promille
E-Bikes: 1,1 Promille
S-Pedelec: 1,1 Promille

Eine Straftat begeht laut Polizei jedoch auch, "wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Verkehr teilzunehmen". Wer mit 0,5 Promille oder mehr mit E-Scooter, E-Bike oder S-Pedelec fährt, kann mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft werden. Für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.

Auch diese Regeln gelten:

Für E-Scooter, Pedelec, E-Bike und S-Pedelec gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung, z. B. dürfen Fahrer während der Fahrt kein Handy benutzen, müssen sich ans Rechtsfahrgebot halten und an roten Ampeln stehen bleiben. Besonders für E-Scooter gilt, dass keine weiteren Personen auf dem E-Scooter mitfahren dürfen und man nur einzeln hintereinander fahren darf. Auch das Anhängen an andere Fahrzeuge oder das freihändiges Fahren ist nicht erlaubt. Mit einem S-Pedelec darf man keinen Kinderanhänger ziehen.

Sonderfall E-Skateboards:
In dieser Woche handelte sich ein Vater Ärger ein, weil er mit seinem zweijährigen Sohn verbotener Weise auf einem E-Skateboard durch Ansbach fuhr, das bis zu 40km/h schnell fahren konnte. Auf Nachfrage der PNP erklärt das Polizeipräsidium Oberpfalz: Vorausgesetzt, sie fahren nur bis zu 20km/h schnell, fallen E-Skateboards analog zu E-Scootern unter die Kategorie "Elektrokleinstfahrzeuge". Je nachdem, ob und wie etwas an der Geschwindigkeit oder der Ausstattung modifiziert wurde, muss im Einzelfall entschieden werden, welche Regeln für E-Skateboard-Fahrer gelten.