Landshut/Bodenkirchen
Tödlicher Unfall mit Erlkönig: Bewährung für BMW-Testfahrer

19.07.2019 | Stand 20.09.2023, 23:31 Uhr

Bei einem Unfall mit einem Erlkönig von BMW ist im Juni 2018 eine Frau ums Leben gekommen. Nun wurde der Fahrer verurteilt. −Foto: km

Er wollte seiner zukünftigen Schwiegermutter ihren großen Wunsch erfüllen: Eine gemeinsame Testfahrt im Erlkönig, einem BMW M850i – doch die Spritztour musste sie am Ende mit ihrem Leben bezahlen. Der Angeklagte, ein BMW-Ingenieur und Testfahrer, verlor in einer Kurve die Kontrolle über den Boliden und prallte gegen einen Baum. Die Frau verstarb noch an der Unfallstelle. Das Amtsgericht Landshut verurteilte jetzt den 38-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

Laut Anklage fuhren die beiden am 9. Juni 2018 gegen 22.40 Uhr auf der Kreisstrasse im Gemeindebereich Bodenkirchen (Landkreis Landshut) in Richtung Michlbach – eine für ihn völlig unbekannte Strecke in einem Waldstück. Unter grober Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt sei der 38-Jährige wissentlich und willentlich mit überhöhter Geschwindigkeit von 116 km/h durch eine Linkskurve und eine unmittelbar folgende Rechtskurve gedriftet und soll dabei bewusst die Gegenfahrbahn benutzt haben. Ein sportlicher Normalfahrer hätte diese Kurvenkombination mit gerade einmal 70 km/h durchfahren, wie auch der Sachverständige erläuterte.

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Staatsanwalt Gerd Strohner forderte in seinem Plädoyer eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren. Bei der Einlassung des Angeklagten habe er gedacht, es handle sich um eine "Werbeveranstaltung für BMW – tolles Auto, toller Fahrer". Seiner Meinung nach handelte der Ingenieur aufs "gröbste fahrlässig".

Bewährung und zwei Jahre Fahrverbot

"Sie können froh sein, dass nicht noch mehr passiert ist", betonte Richter Christian Lederhofer bei der Urteilsverkündung. Zusätzlich zur knapp zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte das Gericht den 38-Jähriger zu einem Fahrverbot von zwei Jahren sowie eine Zahlung von 5000 Euro an das Bayerische Rote Kreuz.