Nürnberg
Todes-Sturz aus Riesenrad: Bewährungsstrafe für 64-Jährigen

13.07.2022 | Stand 19.09.2023, 20:52 Uhr

−Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Wegen des tödlichen Sturzes eines 31-Jährigen aus einem Riesenrad hat das Landgericht in Nürnberg einen Schausteller zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Außerdem müsse der 64-Jährige eine Geldauflage von 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Urteil ist rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten. Der Bayerische Rundfunk hatte zuvor über das Urteil in der Berufungsverhandlung berichtet.

Ein 31-Jähriger war im Juli 2019 aus 25 Metern Höhe aus einem Riesenrad auf dem Musikfestival "Open Beatz" im mittelfränkischen Herzogenaurach gestürzt und kurz darauf im Krankenhaus gestorben. Dem Gericht zufolge hatte der Mann angetrunken in der Gondel des Riesenrades getanzt und sich dabei gegen die Tür gelehnt. Diese sei aufgegangen, so dass er hinausgestürzt sei.

Das Amtsgericht Erlangen hatte den Schausteller im Januar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung ließ er seine Verteidigung erklären, dass er nur eine Überprüfung des Strafmaßes wolle, den Schuldspruch aber akzeptiere. Dies gelte als Geständnis und werde zu seinen Gunsten ausgelegt, erläuterte die Justizsprecherin. In der Verhandlung am Amtsgericht hatte der Angeklagte sich dagegen nicht geäußert.