Künstler Alois Riederer
Streit vor Gericht: Hobbithaus im Landkreis Landshut darf bleiben

30.08.2022 | Stand 22.09.2023, 6:14 Uhr

Das Hobbithaus gilt als Kunstwerk. −Archivbild: Woipich

Das sogenannte Hobbithaus in Hohenthann (Landkreis Landshut) muss nicht abgerissen werden. Der Künstler Alois Riederer und das Landratsamt Landshut einigten sich am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg auf einen Vergleich.



Im Vergleichstext heißt es, dass das Hobbithaus als Kunstwerk gilt und in Zukunft als Künstlerwerkstatt genutzt werden soll. Vorerst darf Riederer das Gebäude allerdings nur betreten, um die Standsicherheit zu verbessern.

Landratsamt muss Verfahren zur Baugenehmigung fortsetzen

Das Äußere des Häuschens darf der Künstler aber bereits jetzt fertigstellen, um Feuchtigkeits- und Witterungsschäden vorzubeugen. Währenddessen verpflichtet sich das Landshuter Landratsamt dazu, das Baugenehmigungsverfahren fortzusetzen, sobald Riederer die Standsicherheit des Hobbithauses nachweisen kann. Später, bei erteilter Baugenehmigung, soll Riederer dort auch ausstellen dürfen.

Der Abriss des Gebäudes ist damit nun vom Tisch, wie auch ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Nachfrage bestätigte. Den forderte das Landratsamt, weil es den nachträglichen Bauantrag des Schreinermeisters und Holzkünstlers 2020 abgelehnt hatte. Alois Riederer hatte das Hobbithaus 2014 auf seinem Grundstück in Hohenthann errichtet - ohne sich um eine Baugenehmigung zu bemühen.

− ln