Mit Bollerwagen und Bierkasten den Tag vertändeln - eine vielen Männern lieb gewonnene Tradition an Christi Himmelfahrt wird sich auch dieses Jahr an die Corona-Regeln anpassen müssen.
Und diese können von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein - je nach aktueller Infektionslage. Was wo gilt, findet sich auf den Internetseiten der Landratsämter oder kreisfreien Städte. Sicher ist jedoch: Den Bollerwagen dürfen selbst im allerbesten Fall nur Menschen aus höchstens drei Haushalten begleiten.
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„Wie an den vorhergehenden Feiertagen wird die Polizei verstärkt die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen überwachen und am Vatertag insbesondere an beliebten Ausflugsorten präsent sein“, kündigte ein Sprecher des Innenministeriums an. Er appellierte an die Vernunft der Menschen. „Wenn man sich die rückläufigen Infektionszahlen anschaut, wird das Licht am Ende des Tunnels immer größer, und da sollte man nicht auf den letzten Metern durch unvorsichtige Vatertagstreffen neue Infektionswellen lostreten.“
Was ist mit der Weg-Halbe?
Fester Bestandteil der Vatertags-Feierlichkeiten ist ja eigentlich die Flasche Bier zum Anstoßen. Doch darf man gerade überhaupt zur Weg-Halbe greifen? Die Antwort der Ministeriumssprecherin auf Anfrage des Donaukurier ist klar: „Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist weiterhin untersagt“ - sei es auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte oder an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten werden jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festgelegt.
Das Wetter könnte dazu beitragen, dass es heuer ruhig zugeht an Christi Himmelfahrt: Der Deutsche Wetterdienst erwartet am Donnerstag viel Regen, in den östlichen Mittelgebirgen und am Alpenrand sogar Dauerregen. Nur in der Westhälfte könnte es zwischendrin ein paar Stunden trocken bleiben.
Was ist konkret erlaubt?
Doch was ist jetzt konkret erlaubt? Hier die wichtigsten Regeln in Kürze. Dabei gilt, dass Kinder unter 14 Jahren bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitzählen. Das gleiche gilt inzwischen auch für vollständig Geimpfte und vor maximal sechs Monaten erkrankte Genesene. Für diese beiden Gruppen entfallen auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 darf man sich nur mit einer einzigen Person jenseits des eigenen Hausstandes treffen, und spätestens um 22 Uhr müssen alle wieder Zuhause sein.
- Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Auch ein Theater- oder Kinobesuch ist dann drin - und der von vielen lang ersehnte Besuch im Biergarten. Allerdings nur mit Terminbuchung, und wenn mehrere Haushalte am gleichen Tisch sitzen, mit negativem Test.
- Bei Werten unter 50 öffnen auch Museen, Ausstellungen, Gärten, Schlösser und Gedenkstätten ihre Tore. Kontaktfreie Sportarten dürfen in Gruppen von bis zu zehn Menschen betrieben werden. Bei privaten Treffen bleibt es bis zu einer Inzidenz von 35 bei der „Zwei-Haushalte-Regel“ mit maximal fünf ungeimpften Erwachsenen.
- Unter einer Inzidenz von 35 dürfen sich bis zu drei Hausstände mit maximal zehn „zählenden“ Personen treffen.
Hohe Bußgelder drohen
Ein Vatertagsfest, das gegen die Corona-Maßnahmen verstößt, kann teuer werden: Beispielsweise für Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen oder das Alkoholverbot auf ausgewiesenen Flächen gibt es ein Regelbußgeld von je 250 Euro. Verstöße gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung kosten den Bürger sogar eine stolze Summe von 500 Euro.
− ahm/dpa
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