Zu fünf Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung hat das Jugendschutzgericht am Amtsgericht Landau an der Isar am Dienstag einen 41-Jährigen verurteilt.
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Überdies muss er eine Geldstrafe von 2000 Euro an den Robin Hood e.V. zahlen. Der inzwischen geschiedene Mann hatte vor fast einem Jahr eine Minderjährige sexuell belästigt. Richter Michael Piringer verdeutlichte dem Angeklagten, dass der Sachverhalt ganz knapp an der Grenze zum sexuellen Missbrauch Jugendlicher war.
Die damals 14-Jährige hatte über das Internet nach einer Putzstelle gesucht, um sich das Taschengeld aufzubessern. Da meldete sich der heute 41-Jährige und animierte sie schließlich zu einem Treffen. Es war kalt an jenem Novembertag in der Zeit zwischen 13.30 und 14 Uhr. Da stieg die Jugendliche zur Besprechung des Stellenangebotes in das Auto.