Traunstein / Chiemsee / München
Sachbeschädigung oder Kunstfreiheit?

Neuauflage des Berufungsprozesses gegen den Aktionskünstler Wolfram Kastner (74)

26.07.2021 | Stand 20.09.2023, 23:44 Uhr

Ein Kreuz aus Travertin, darauf eingemeißelt ein "Eisernes Kreuz", der Name "Alfred Jodl", dessen einstiger Rang als "Generalobst" sowie die Geburts- und Sterbedaten – dieser Stein als Teil eines Familiengrabs auf dem Klosterfriedhof auf der Fraueninsel, Gemeinde Chiemsee, beschäftigt Ende August ein weiteres Mal die bayerische Justiz. Wie in der Vergangenheit geht es um Protestaktionen des Münchener Künstlers Wolfram P. Kastner gegen ein ehrendes Gedenken an einen Nazi-Kriegsverbrecher. Die Vierte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Andrea Titz muss am Mittwoch, 25. August, über die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom Dezember 2017 befinden. In erster Instanz war der inzwischen 74-jährige Angeklagte wegen zwei Sachbeschädigungen, eines Diebstahls und einer Nötigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro, also von insgesamt 2250 Euro, verurteilt worden.

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